Interessant vor allem der Beitrag von Oberallgeier §4,18,19 ....
Ich habe schon vieles gehört, von Leuten, die "richtung Ahnung haben" präsentierten, aber davon noch NIE etwas gehört!
Seit wann gibt es das im Gesetz?
Die Frage, die mir dazu einfällt ist: ab wann gilt eine Erfingung als gemacht?
Wenn sie mir eingefallen ist oder erst, wenn sie so weit ist, dass ich sie in die Produktion geben, direkt vermarkten könnte und sie auch geschützt ist (Name, Gebrauchsmuster)?
Oder gilt sie als "gemacht", wenn ich ein erstes Modell habe und sage: "ja, das ist es!" ?
Bei letztem wäre es ja dumm, weil ich dann auch gleich Informationen dazu herausgeben muss, die dem Anderen die Idee nahebringen und ich damit rechnen kann, dass ich meine Erfindung los bin.
Übrigens schade, dass das nicht weiter diskutiert wurde! Ich finde auch, dass Tchibo schon gute erste Informationen zurückgegeben hat. Manchmal bekommt man noch weniger oder gar nichts zurück.
MfG
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Schade finde ich, dass keiner wirklich mal einen Verlauf aufgezeigt hat, welche Stationen man so durchlaufen soll/muss, um ein Produkt am Markt zu verkaufen.
Ich habe auch keine Kurse dazu besucht, aber wenn es einer weiß, vielleicht kann er das ja mal unter Stichpunkten (1.,2.,3. ...) skizzieren?
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Ich habe das mal was gefunden, weiß nicht, ob das ausreichend und ein wirklich guter Leitfaden ist:
https://www.marketinginwestfalen.de/...n-vermarktung/
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