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Thema: Produkte auf den Markt bringen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Off-Topic1:
    Zitat Zitat von PICture Beitrag anzeigen
    Stimmt, aber das Lernen habe ich schon früher erlernt.
    => Ach komm, damals gabs bloß noch kein Google, Wikipedia und Guttenbergen ! (P.S.: Ich auch, trotz Internet)

    Off-Topic2:
    Ich seh das Internet gerne wie eine gute Kneipe, mit gewachsenen allgemeingültigen Umgangsformen.
    Wenn man sich da falsch verhält und das entsprechende Publikum vor Ort ist, hat man hinterher weniger Probleme mit kariösen Zähnen im hohen Alter.
    Wenn man sich richtig verhält, ist man schnell integriert, auch mit seinen Macken und Eigenheiten (oder Fragen).
    - Im Internet fehlt leider die Kariesvorsorge wenn man sich daneben benimmt, was auch zur ursprünglichen Problematik der Ehr- und Respektlosigkeit und fragwürdigen Umgangsformen führt.



    Zum Thema:
    Wenn man sich mit einem Produkt/Dienstleistung selbstständig machen möchte, kann man das mit Staatshilfe/Förderprogrammen machen.
    Die IHKs können da sogar helfen, auch wenn Sie ab einem bestimmten selbstständigen Einkommen was kosten.
    Wenn man Sponsoren braucht, weils am Geld fehlt muss man diese eben überzeugen. Wenn die das Profukt icht mögen, ist es halt so und nciht deren Fehler.

    Mein aktueller Chef hat mir angeboten meine "selbstständigen Projekte" in Zukunft alternativ direkt mit über die Firma zu machen, gegen entsprechende Bonuszahlungen.
    Das ist eine Sache über die man bei Bedarf ganz flexibel reden kann, weil ich auch bisher mehr Geld dafür bekomme habe als benötigt.

    Eine Maker-Faire, Erfinder oder Tüftlertreffen ist sicherlich eine Veranstaltung bei der man direkt mit den passenden Leuten in Kontakt kommt,
    auch mit Personen die genug Ehre haben um einen nicht direkt die Erfindung zu klauen.

    Dafür muss man aber ganz schön durch die Lande ziehen, was auch Kosten bringt.
    Meine Erfahrung ist, dass ein Thema am schnellsten abgeschlossen wird, wenn man in Persona mit den Partnern spricht. - E-Mail ist bei wichtigen Dingen immernoch fürn Popo.
    Wenns garnix wird, und es einem ums Prinzip der Weltverbesserung durch die Erfindung geht, bleibt einem immer noch "Open Source" !
    GrußundTschüß \/
    ~Jürgen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von oberallgeier
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    Zitat Zitat von PsiQ Beitrag anzeigen
    ... mit den passenden Leuten in Kontakt ... die genug Ehre haben ...
    Es stimmt recht weitgehend was Du schreibst. Das mit den passenden Leuten stimmt wohl auch, trotzdem ist sicher Vorsicht, teils äusserste Vorsicht, zu beachten. Denn Wirtschaft ist "... etwas für Erwachsene ..." sage ich manchmal, da ist gelegentlich selbst bei den besten Geschäftspartnern keinerlei "Über-den-Weg-trauen" vorhanden. Wenn einem das klar ist, dann kann man Etliches bewegen ohne selbst zu sehr oder zu oft abzustürzen.
    Ciao sagt der JoeamBerg

  3. #3
    Moderator Robotik Einstein Avatar von HannoHupmann
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    Dacht ich es mir doch, das Gesetz regelt es zum Guten. Natürlich ist so ein Gesetzestext immer Auslegungssache und bisweilen kann man sich formidabel darüber streiten, wer denn nun Recht hat bzw. Recht bekommt (ist ja nicht das Selbe).

    Erfinde ich etwas, muss ich es meinem Arbeitgeber sagen - völlig in Ordnung.
    Erfinde ich etwas, muss ich meinem Arbeitgeber die Möglichkeit geben die Erfindung zu nutzen - auch völlig in Ordnung, denn der Nachtsatz "zu angemessenen Bedingungen" sorgt dafür, dass ich nicht leer ausgehe. Vielleicht ist mein Arbeitgeber ja sogar willens meine Erfindung zu verkaufen - perfekt für micht, denn dann erspar ich mir das Klinkenputzen.

    Aber auch hier gilt wieder: Jeder Erfinder tut gut daran seine Erfindung zu dokumentieren und genau aufzuschreiben wie er dazu gekommen ist. Ohne Papier und Bits kein Nachweis und damit kein Beweis, dass die Erfindung von einem selbst kommt!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Wenn einem nur Geld wichtig ist, braucht er für einige Zeit ausser selbst Herstellen und Verkaufen nix machen (ausprobiert).
    MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Interessant vor allem der Beitrag von Oberallgeier §4,18,19 ....
    Ich habe schon vieles gehört, von Leuten, die "richtung Ahnung haben" präsentierten, aber davon noch NIE etwas gehört!

    Seit wann gibt es das im Gesetz?

    Die Frage, die mir dazu einfällt ist: ab wann gilt eine Erfingung als gemacht?
    Wenn sie mir eingefallen ist oder erst, wenn sie so weit ist, dass ich sie in die Produktion geben, direkt vermarkten könnte und sie auch geschützt ist (Name, Gebrauchsmuster)?
    Oder gilt sie als "gemacht", wenn ich ein erstes Modell habe und sage: "ja, das ist es!" ?
    Bei letztem wäre es ja dumm, weil ich dann auch gleich Informationen dazu herausgeben muss, die dem Anderen die Idee nahebringen und ich damit rechnen kann, dass ich meine Erfindung los bin.

    Übrigens schade, dass das nicht weiter diskutiert wurde! Ich finde auch, dass Tchibo schon gute erste Informationen zurückgegeben hat. Manchmal bekommt man noch weniger oder gar nichts zurück.




    MfG

    - - - Aktualisiert - - -

    Schade finde ich, dass keiner wirklich mal einen Verlauf aufgezeigt hat, welche Stationen man so durchlaufen soll/muss, um ein Produkt am Markt zu verkaufen.
    Ich habe auch keine Kurse dazu besucht, aber wenn es einer weiß, vielleicht kann er das ja mal unter Stichpunkten (1.,2.,3. ...) skizzieren?

    - - - Aktualisiert - - -

    Ich habe das mal was gefunden, weiß nicht, ob das ausreichend und ein wirklich guter Leitfaden ist:

    https://www.marketinginwestfalen.de/...n-vermarktung/

  6. #6
    HaWe
    Gast
    Zitat Zitat von Moppi Beitrag anzeigen
    Interessant vor allem der Beitrag von Oberallgeier §4,18,19 ....
    Ich habe schon vieles gehört, von Leuten, die "richtung Ahnung haben" präsentierten, aber davon noch NIE etwas gehört!

    Seit wann gibt es das im Gesetz?
    Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
    Vom 25. Juli 1957

    In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 422-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
    Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521)
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...8&xid=140447,1

    - - - Aktualisiert - - -

    PS
    ich kann mir gut vorstellen, dass es Informationen und Kurse von der IHK gibt.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Super, danke!

    - - - Aktualisiert - - -

    (2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer, dass die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden
    Unglaublich!


    Das Gesetz verlangt vom Arbeitnehmer seine Erfindung unverzüglich mitzuteilen und räumt dem Arbeitgeber ein, sich 12 Wochen überlegen zu dürfen, ob der z.B. diese Erfindung schon früher gemacht hat.


    Heute, zu Zeiten der Minijobs: ich habe 2 oder sogar mehr Jobs, um als "Erfinder" meinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
    Streiten sich dann die Arbeitgeber um meine Erfindungen? - Stelle ich mir interessant vor!



    MfG

    - - - Aktualisiert - - -

    Wie ist das im Land der unebgrenzten Möglichkeiten geregelt, das Herr Trump jetzt regiert?

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von oberallgeier
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    Ach Moppi, Fragen über Fragen.

    .. Seit wann gibt es das im Gesetz ..
    Zu solchen Fragen ist die Adresse https://www.dpma.de/.. ganz gut. Hier z.B. dies über "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen"; also ab 50er Jahre, aber Grundzüge gehen weiter zurück.

    .. Die Frage, die mir dazu einfällt ist: ab wann gilt eine Erfingung als gemacht ..
    Moppi das ist ja erst die Folgefrage. Die erste geht nach einer Definition - was ist eine Erfindung. Dazu lies Dir doch mal hier die ersten 1, 2, 3 Seiten durch, insbesondere 1. a) :
    Erfindung ist eine Lehre zum praktischen Handeln, die realisierbar und wiederholbar ist und eine Lösung einer technischen Aufgabe durch technische Mittel darstellt.
    Und was ist die darin erwähnte "Lehre" ? Das ist eine Anweisung an den menschlichen Geist. Somit ist also eine Erfindung eine Anweisung an den menschlichen Geist. Ab wann die gemacht ist? Sagen wir mal - ab dem Zeitpunkt da dem Erfinder klar ist, dass die gesuchte oder gefundene Lösung ein existierendes (?) Problem auch lösen kann oder löst. Ob das nu schriftlich fixiert ist oder nicht - das ist ja egal. Die Frage ist eher erkenntnistheoretischer Natur - das wolln ma hier eher nicht sooo ausbreiten ! ?
    Beim Arbeitnehmererfindungsgesetz geht es eher um das Schutzrecht von Erfindungen - das dann eintritt wenn man die Lösung veröffentlicht bzw. an andere weitergibt und sichergehen möchte, dass man das wirtschaftliche oder sachliche Nutzungsrecht dieser Idee behält. Oder - was ich gelegentlich gemacht hatte - ich hatte eine Sache zum Patent angemeldet - damit ist eine Art Öffentlichkeit genutzt in der drinsteht wann welche Idee (durch MICH) offen gelegt wurde.

    .. Oder gilt sie als "gemacht", wenn ich ein erstes Modell habe und sage: "ja, das ist es!" ? ..
    Jaaa, JETZT wirds wirklich interessant und wichtig. Mir lag mal eine PatentERTEILUNG vor über etwas das meine Firma bereits Jahre zuvor gefertigt und verkauft hatte.
    Anmerkung: Erteilung: die Anmeldeschrift wurde formal geprüft, veröffentlicht = Offenlegungsschrift, sachlich geprüft nach Erfindungshöhe und Neuheit entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und danach als Patent erteilt. Zu Patent siehe Wikipedia.
    Nun hätte meine Firma ein Benutzungsrecht fixieren können - wegen der "Vorbenutzung" die ohne öffentliche Beschreibung erfolgte. Aber das war für mich eine Berechtigung dritter Klasse oder so.
    Und was nu? Gerichtsverfahren? DAS kostet ein irres Geld (Einstieg kann viel kosten, auch schon mal knapp unter hundert Tausendern) und hinterher ist man vom Gerichtsentscheid total abhängig. Hier hatte ich gemerkt dass die PatentSCHRIFT einen physikalischen Fallstrick enthielt. Etwas das jeder "wusste" aber eigentlich keiner wirklich glaubt - weil der physikalische Hintergrund (un-)ziemlich tricky ist. Und das hatte der Anmelder des Patentes übersehen bzw. nicht physikalisch korrekt beschrieben, der(die) Prüfer hatte(n) das auch nicht bemerkt und daher etwas für patentfähig dokumentiert, das in der beschriebenen Vorgehensweise nachweisbar nicht funktionierte. EIN KLEINES Detail im physikalischen Ablauf war falsch beschrieben. Es hatte viel gekostet das durch Gutachten belegt dem Patentamt vorzustellen - aber - freufreufreu - das Patent wurde vom Patentamt für null und nichtig erklärt. Und gegen so etwas gibts dann keinerlei Berufung . . . Und DAS war dann für mich eine Korrektur erster Klasse!

    .. aber wenn es einer weiß, vielleicht kann er das ja mal unter Stichpunkten (1.,2.,3. ...) skizzieren? ..
    Die Geschichte ist meist eher einfach - das ist schon das Bestreben des Patentamtes - aber es gibt mitunter Details die, sagen wir mal etwas platt, die höllisch sein können. Dazu hat "einer der es weiß" viel geschrieben - siehe die verschiedenen Patentierungs- und Anmeldehilfen beim DPMA, z.B. hier.

    I.. Ich finde auch, dass Tchibo schon gute erste Informationen zurückgegeben hat ..
    Tchibo - wo habe ich da in diesem Thread was überlesen? Grübel.

    Nachtrag: hier gibts auch noch Wissenswertes.
    Geändert von oberallgeier (04.11.2019 um 10:22 Uhr) Grund: Nachtrag - Wissenswertes
    Ciao sagt der JoeamBerg

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Tchibo - wo habe ich da in diesem Thread was überlesen? Grübel.
    Ich glaub am Anfang.

    Oder - was ich gelegentlich gemacht hatte - ich hatte eine Sache zum Patent angemeldet - damit ist eine Art Öffentlichkeit genutzt in der drinsteht wann welche Idee (durch MICH) offen gelegt wurde.
    Hatte ich auch so gedacht. Aber der AG könnte nun einwenden, dass Du damit deine Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung verletzt hast oder gar noch andere Sachen ... oh je!

    Aber mal so gedacht: die meisten AGs interessieren sich nicht dafür oder treten das breit, bei Vertragsschluss z.B. Warum kann man spekulieren, aber ich denke auch: wen interssiert es? Lass den AN machen, kommt was mit großer Gewinnspanne bei raus, kann der AG die Erfindung dann für sich einklagen.
    Geändert von Moppi (04.11.2019 um 11:30 Uhr)

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