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Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Frage: was genau habe ich geschrieben?

    Sollten sich diskrepanzen ergeben,
    kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen
    und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst
    weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.

    Man tut verunsert und man überlässt dem Rechstspfleger der Staatsanwaltschaft die Entscheidung ob eine Anzeige möglich ist.
    man selbst äußert nur einen Verdacht und belegt diesen anhand von Unterlagen.

    Auch Rechstspfleger sind keine ausgebildeten Juristen und machen/erzählen so einigen Mist (eigene Erfahrung der letzten 4 Jahre)
    Aber solange es in meinem Sinne ist, was solls. Außer 30 Minuten Zeit kostet einen so was nichts.

    Bei mir konnte ich (mein Anwalt) im Nachgang mit mit den Ergebnissen der Ermittlung der Staatsanwaltschaft zusätliche Beweise im Zivilprozess vorlegen, die mir sehr geholfen haben. Auch kam heraus das noch Vermögen vorhanden war und ich somit nicht nur Recht sondern auch Geld bekam.

    Je nach eigenem jurisitschen Wissen kann man halt einige Sachen alleine machen oder dem Anwalt für alles Geld geben.
    In Deutschland haben wohl die wenigsten Selbstständigen neben der Fachausbildung in Ihrem Beruf noch eine Ausbildung als Kaufmann.
    Und selbst bei Kaufleuten hat nicht jeder einen Account beim Registergericht in Hamm um schnell jeden Geschäftskunden zu Überprüfen. Wobei ja im Handelsregister nur Registerpflichtige Firmen stehen, man damit also auch nicht in jedem Fall sicher ist. (wie zum Beispiel bei Selbstständigen die wenn sie als Kleingewerbetreibende laufen gar nicht registrierungspflichtig sind)
    Geändert von i_make_it (04.01.2016 um 05:40 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von i_make_it Beitrag anzeigen
    .....
    Bei mir konnte ich (mein Anwalt) im Nachgang
    .....
    Sag ich doch, Anwalt. Der kann einem dann auch erklären, was ein Rechtspfleger, ein Kaufmann im Sinne des HGB, ein Geschäftsführer oder ein Prokurist ist.

    nuff said

    MfG Klebwax
    Strom fließt auch durch krumme Drähte !

  3. #3
    HaWe
    Gast
    und wie gesagt, diese Geschäftsführer-Sache ist VÖLLIG IRRELEVANT für die Rechnungsangelegenheit, denn dabei geht es prinzipiell AUSSCHLIESSLICH um die Nachweise
    1.) wer hat wann einen Auftrag gegeben
    2.) welcher Auftrag genau wurde jeweils gegeben
    3.) wurde er abschließend ausgeführt
    4.) ist die Rechnung formal richtig erstellt und überstellt
    5.) ist der Auftraggeber definitiv in Verzug

    und anschließend um die Durchsetzung einer Zahlung.

    Also vergesst doch endlich diesen Geschäftsführer-Kram!

    ps,
    zur Beweissicherung kann es auch durchaus hilfreich sein, Fotos der gemachten Teile / Arbeiten / Installationen anzufertigen - nicht unbedingt als schlagkräftige Beweise vlt, aber sicherlich als sachdienliche Indizien Bild  

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Puh, hier kommt ja ein Input rum Bild  

    Ich habe inzwischen noch zwei Mal mit dem Geschäftsführer telefoniert und rausbekommen, dass der Inhaber im Urlaub ist.
    Die Frist meiner (ersten und auch letzten) Mahnung ist abgelaufen.
    Da ich die weiterhin offenen Stunden (nach der unbeglichenen Rechnung) nun trotz unvollendeter Arbeit nun noch in Rechnung gestellt habe und hierfür ebenfalls ein Zahlungsziel besteht, habe ich auf der Rechnung auf das Begleitschreiben hingewiesen, worin ich erwähnt habe, dass mit dem ersten Tag des Zahlungsverzugs ebenfalls eine Mahngebühr fällig wird und weitere Schritte eingeleitet werden.

    Was ich damit erreichen möchte?
    Ich habe die Installationsarbeiten nach einigen Wochen des Zahlungsverzugs eingestellt, auch wenn diese nicht beendet waren.
    Nun möchte ich sämtliche Stunden beglichen wissen, bevor ich auch nur in Erwägung ziehe, dort nochmal aufzutauchen, weshalb ich die nun offenen Stunden mit Hinweis auf den Abbruch der Installationsarbeiten in Rechnung gestellt habe.
    Damit ich nun nicht zwei Mal Aufwand betreiben muss und evtl. die erste Rechnung bezahlt bekomme aber noch offenen Stunden dann später nicht beglichen werden, warte ich nun bis die zweite Rechnung ebenfalls in Verzug ist.
    Das ist 2-3 Tage nachdem der Inhaber aus seinem Urlaub zurück ist.

    Ziemlich Stressig die ganze Aktion. Aber mit meiner Krankenversicherung konnte ich glücklicherweise abklären, das ich den Beitrag für diesen Monat erst nächsten Monat begleichen muss. Bis dahin ist hoffentlich alles geklärt.
    Jetzt heißts Zähne zusammenbeißen und andere Aufträge fertigstellen.

    Sollte sich nun alles bis nächsten Montag regeln lassen, fallen noch einige Stunden zur Fertigstellung an.
    Wie würdet ihr dann vorgehen?
    Jeden Tag erstmal in bar abkassieren, bevor der Schraubendreher auch nur angeschielt wird?
    Ich möchte diesem Kunden keine Möglichkeit bieten, eine weitere Rechnung nicht zu zahlen. Allerdings möchte ich fair bleiben und ihm bei einem Übereinkommen anbieten die Arbeiten zu beenden.

    Der Geschäftsführer 'empfohl' mir, erstmal keine weiteren Schritte einzuleiten, da ich ja noch die Montage beenden solle und dem Inhaber vor Ort über den Weg laufen würde (unnötig angespannte Situation). Aber ich sehe da weniger ein Problem, schließlich konnte der ja auch wochenlang mir ohne Gewissensbisse gegenübertreten.
    Geändert von Cysign (11.01.2016 um 22:10 Uhr)

  5. #5
    HaWe
    Gast
    einen angenommenen Auftrag abzubrechen mag richtig sein - vielleicht aber auch nicht. Schließlich stehst du mit der Annahme in Lieferschuld, das kann man unter Umständen nicht unbedingt gegeneinander eigenmächtig verrechnen.
    Geh zum Anwalt, und zwar schnell!
    Sonst riskierst du im schlimmsten Fall vielleicht sogar noch eine Schadenersatzklage!

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Hmmm...unter dem Aspekt habe ich das noch gar nicht betrachtet.
    Die erste Rechnung bezog sich zu über 95% auf bereits vollendete Arbeiten.
    Erst nachdem diese rechnung über 3 Wochen im Verzug war und ich einige Gespräche mit dem Geschäftsführer diesbezüglich geführt hatte, habe ich die Arbeiten eingestellt.

    Normalerweise würde ich die seitdem verrichtete Arbeit auch erst bei Vollendung in Rechnung stellen. Aber die Situation ist alles andere als 'normal'.
    Ich werde den Geschäftsführer morgen nochmal anrufen und das besprechen.
    Ich werde ihn bitten, mir per Mail ein paar Zeilen dazu zu schreiben, da ich sonst keine andere Möglichkeit sehe als aus Selbstschutz zum Anwalt zu gehen.

  7. #7
    HaWe
    Gast
    der Geschäftsführer hat nichts zu sagen, da er entweder Gegenpartei oder u.U. Zeuge der Gegenpartei ist, das habe ich bereits mehrfach erwähnt.
    GEH ZUM ANWALT, LASS DICH BERATEN !!
    (Mit jeder Handlung, die du unternimmst, versinkst du mehr im juristischen Sumpf !)

  8. #8
    HaWe
    Gast
    ganz besonders auf jeden, der hier als "unregistriert" antwortet, würde ich sowieso überhaupt nicht achten!

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Ich habe ja auch schon gerschrieben, das der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden darf. Also zählen nur Aussagen des GF gegenüber des Subunternehmers die schriftlich fixiert und somit beweisbar sind.
    Das ist dann Problem des Unternehmens wenn der GF in der Außenvertretung Zusagen macht die die Firma nicht erfüllt.
    Aber halt nur solange der GF alleine außenvertretungsberechtigt ist.
    Ist er das nicht, hat das aber behauptet, liegt ein Täuschung vor. dann kann man den von mir weiter oben schon genannten Weg einschlagen.

    Bei den beschriebenem Schriftverkehr fallen mir aber einige Punkte auf, die mich jetzt auch Veranlassen zu raten, dringend einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen um zumindest die Schreiben rechtswirksam zu formulieren.
    Mit einem Verzug automatisch eine Mahngebühr geltend zu machen, kann nach hinten los gehen.
    zum Einen müssen vor Vertragsabschluß alle Modalitäten bekannt sein, nur so hat der Kunde Rechtssicherheit. Also werden einseitige Änderungen die nach Vertragsabschluß erfolgten in derRegel von keinem Gericht anerkannt. Sind also rechtsunwirksam.
    Skonto, Verzugszinsen, Mahngebühren etc. gehören in die AGBs und müssen für dem Kunden vor Vertragsabschluss einsehbar sein.
    Jede AGB Änderung bedingt ein Sonderkündigungsrecht, bzw. kann bei Nichtanerkennung durch einen Kunden dazu führen das der laufende Vertrag bis zum Beenden des Vertragsverhälltniss für diesen Vertrag nicht wirksam ist. (siehe Rechtssprechung zu Facebook AGB Änderungen und Auswirkung bei schon bestehenden Accounts)
    Bei Mahnungen, reicht gemäß BGB eine Mahnung nicht, im Gesetz stehen schön schwammige Formulierungen "angemessene Frist" üblicherweise akzeptieren Gerichte 2 bis 3 Wochen als angemessen. Also im Vertrag Zahlungsziel vereinbaren, ggf. auch Teilzahlungen bei Abschluß bestimmter Tätigkeiten oder zu bestimmten Terminen. Dann erste Erinnerung nach 3-4 Werktagen Verzug. Und dann Mahnungen nach jeweils 3 Wochen. mit entsprechenden Mahngebühren und Verzugszinsen (Aber nur wenn die vorher in den AGBs festgesetzt waren) Nach der dritten Mahnung bei Gericht einen Titel erwirken. Ab hier greift dann das gerichtliche Mahnverfahren.

    Auch noch nicht geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen ist nicht wirklich klug. Das muß vorher Vertraglich so festgelegt gewesen sein. Wobei da meist eine prozentuale Marge oder ein Basisbetrag festgelegt wird wenn von der bestellten Leistung nur ein Teil abgefordert wurde. (10% gehen meist durch)
    Wenn der Inhaber rechtlich entsprechend bewandert ist, lacht der sich einen Ast, da das/die Schreiben vermutlich rechtsunwirksam sind.
    Und somit eventuell das Unternehmen noch nicht einmal rechtswirksam in Verzug gesetzt wurde.
    Geändert von i_make_it (12.01.2016 um 10:37 Uhr)

  10. #10
    Moderator Robotik Einstein Avatar von damaltor
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    Bitte bleibt beim Thema und beleidigt euch nicht gegenseitig. Habe entsprechende Posts entfernt. Danke
    Read... or die.
    ff.mud.de:7600
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