Wenn sich eine Person als Geschäftsführer ausgibt, es später aber Hinweise auftauchen das es nicht so ist, kann man den Verdacht äußern das hier ein Betrug vorliegt.
Damit kann man zur Staatsanwaltschaft gehen. Wenn der Rechtspfleger die Anzeige aufnimmt ist diese erst mal gestellt.
Es kann auf jeden Fall nicht schaden.
Um an sein Geld zu kommen muß man natürlich das Zivilrecht bemühen.