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Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Um ehrlich zu sein weiß ich nicht, ob er im juristischen Sinne eingetragen ist. Aber mir gegenüber gab er sich als Geschäftsführer zu erkennen un dhat mich angeheuert. Als ich meine erste Rechnung schreiben wollte, gab er mir dann die Daten vom Inhaber, an den ich die Rechnung adressieren sollte.

    Nach den Serviceberichtvorlagen werde ich mal suchen, danke für den Hinweis

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
    Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
    Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
    Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.

    Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.

  3. #13
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von i_make_it Beitrag anzeigen
    Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.
    Als Vollkaufmann wirst du damit nicht davonkommen. Ich denke schon, daß da erwartet wird, daß man einen Blick ins Handelsregister wirft. Und die Verhältnisse liegen je nach Rechtsform des Unternehmens anders, bei einer GmbH z.B. hat der Anteilseigner, der Inhaber gar keine Funktion. Daher mein Rat, einen Anwalt zu konsultieren.

    MfG Klebwax
    Geändert von Klebwax (03.01.2016 um 11:33 Uhr)
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  4. #14
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
    Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
    Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
    Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.

    Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.

    Sollten sich diskrepanzen ergeben, kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.
    Dann bekommst Du einen Termin bei einem Rechtshelfer und kannst dort Deine Anzeige aufgeben, bzw. fragen ob da ein Offizialsdelikt vorliegt. Deine mitgebrachten Unterlagen (Mails, zeitliche Abfolge, Schlußfolgerungen die Du gezogen hast) kannst Du der Anzeige schriftlich beifügen lassen.
    Das ist auch wichtig, da der Anzeigetext meiner Erfahrung nach auch bei der x-ten Korrektur niemals so sein wird wie Du es dir vorstellst.
    Damit stellst Du sicher das deine Fassung auf jeden Fall mit bei den Unterlagen ist.
    Aber unbedingt drauf achten das da nichts verleumnendes oder so drin steht. (Die Gegenseite hat ein Akteneinsichtsrecht und kann bei offensichtlichen Falschbehauptungen damit eine Gegenklage erwirken)
    Geändert von i_make_it (04.01.2016 um 05:14 Uhr)

  5. #15
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    @i_make_it

    Da geht doch wohl einiges Durcheinander. Die Staatsanwaltschaft ist nur für das Strafgesetzt zuständig, Handelsrecht ist aber Zivilrecht. Ich wäre da an deiner Stelle mit Rechtsberatung vorsichtig. Ich würd mich da eher auf einen Anwalt verlassen.

    MfG Klebwax
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  6. #16
    HaWe
    Gast
    Ich würde die Frage nach dem Geschäftsführer oder nicht gar nicht so stark gewichten.
    Es ist nur die Frage:
    1.) wer hat wann einen Auftrag gegeben
    2.) welcher Auftrag genau wurde jeweils gegeben
    3.) wurde er abschließend ausgeführt
    4.) ist die Rechnung formal richtig erstellt und überstellt
    5.) ist der Auftraggeber definitiv in Verzug

    Das muss alles eindeutig nachgewiesen werden.

    Ich gebe Klebwax Recht (und habe es ganz oben selber so geschrieben), dass dies am besten ein Rechtsanwalt beurteilen kann.

    Darüberhinaus besteht für Zeugen jederzeit Wahrheitspflicht für Gericht, das gilt auch für den "Geschäftsführer".
    Ein Zeugnisverweigerungsrecht z.B. besteht nur, wenn es einen selber betrifft oder einen nahen Verwandten oder einen Ehepartner. Auch der Eigentümer hat da keinen Anspruch irgendwelcher Art an den Geschäftsführer, weder inhaltlich noch als Entschädigung.

    Die Frage, die sich hier stellt, ist allerdings
    1.) ist er Zeuge oder ist er Partei?
    und
    2.) wird er sich, wenn er Zeuge ist, dann auch wirklich "(richtig) erinnern können (wollen)"....

    Auch das ist Sache eines Rechtsanwalts, zu entscheiden, wo man hier überhaupt juristisch steht.

  7. #17
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Wenn sich eine Person als Geschäftsführer ausgibt, es später aber Hinweise auftauchen das es nicht so ist, kann man den Verdacht äußern das hier ein Betrug vorliegt.
    Damit kann man zur Staatsanwaltschaft gehen. Wenn der Rechtspfleger die Anzeige aufnimmt ist diese erst mal gestellt.
    Es kann auf jeden Fall nicht schaden.
    Um an sein Geld zu kommen muß man natürlich das Zivilrecht bemühen.

  8. #18
    HaWe
    Gast
    Weder du noch ich sind Juristen, aber beides muss man trennen.

    Denn das wären - selbst dann - nämlich 2 verschiedene Tatbestände, die unabhängig sind und aufeinander keinen Einfluss haben.
    Selbst wenn Betrug in der "Geschäftführer-Sache" nachgewiesen wird, heißt dies: Bestrafung nach StGB mit Gefängnis oder Geldstrafe oder Geldbuße, aber die geht an die Staatskasse.
    Bei Betrug ist der Beschuldigte "Angeklagter" und der Staatsanwalt (Vertreter der "ANKLAGE") tritt gegen ihn an.

    Selbst bei Betrug bedeutet es aber z.B. nicht, dass einem für (fraglich ? erteilte) Aufträge die (fraglich ? korrekt) ausgeführt worden sind auch ein (nachweislicher?) Zahlungsanspruch laut Rechnung zugesprochen wird, denn das ist ein Vefahren nach BGB, wo die Beweislage getrennt beurteilt wird und durch ein StGB-Vergehen in keiner Weise präjudiziert wird.
    Hier ist der Beschuldigte "Beklagter" und damit "Partei", ebenso wie der Kläger "Partei" ist, und hier tritt der eigene Anwalt (Vertreter des "KLÄGERS") gegen ihn an.

    Aber lassen wir's dabei - unterm Strich heißt das höchstens: ein weiterer Grund, zum RA zu gehen.

  9. #19
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von i_make_it Beitrag anzeigen
    Wenn sich eine Person als Geschäftsführer ausgibt, es später aber Hinweise auftauchen das es nicht so ist, kann man den Verdacht äußern das hier ein Betrug vorliegt.
    Wenn die Rechtsform des Auftraggebers keinen Geschäftsführer im Handelsrechtlichen Sinn kennt, kann man sich aber auch zur Lachnummer machen. Und wenn man dann auch noch zugibt, daß man weder auf dem Firmenbriefbogen nachgesehen oder beim Handelsregister einen Auszug geholt hat, erst recht. Also nochmal, einen Anwalt bemühen.

    MfG Klebwax
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  10. #20
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Frage: was genau habe ich geschrieben?

    Sollten sich diskrepanzen ergeben,
    kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen
    und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst
    weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.

    Man tut verunsert und man überlässt dem Rechstspfleger der Staatsanwaltschaft die Entscheidung ob eine Anzeige möglich ist.
    man selbst äußert nur einen Verdacht und belegt diesen anhand von Unterlagen.

    Auch Rechstspfleger sind keine ausgebildeten Juristen und machen/erzählen so einigen Mist (eigene Erfahrung der letzten 4 Jahre)
    Aber solange es in meinem Sinne ist, was solls. Außer 30 Minuten Zeit kostet einen so was nichts.

    Bei mir konnte ich (mein Anwalt) im Nachgang mit mit den Ergebnissen der Ermittlung der Staatsanwaltschaft zusätliche Beweise im Zivilprozess vorlegen, die mir sehr geholfen haben. Auch kam heraus das noch Vermögen vorhanden war und ich somit nicht nur Recht sondern auch Geld bekam.

    Je nach eigenem jurisitschen Wissen kann man halt einige Sachen alleine machen oder dem Anwalt für alles Geld geben.
    In Deutschland haben wohl die wenigsten Selbstständigen neben der Fachausbildung in Ihrem Beruf noch eine Ausbildung als Kaufmann.
    Und selbst bei Kaufleuten hat nicht jeder einen Account beim Registergericht in Hamm um schnell jeden Geschäftskunden zu Überprüfen. Wobei ja im Handelsregister nur Registerpflichtige Firmen stehen, man damit also auch nicht in jedem Fall sicher ist. (wie zum Beispiel bei Selbstständigen die wenn sie als Kleingewerbetreibende laufen gar nicht registrierungspflichtig sind)
    Geändert von i_make_it (04.01.2016 um 05:40 Uhr)

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