Bitte nenne mir den konkreten Paragrafen des deutschen Gesetzes, der mich daran hindern sollte.

Bis dahin fühle ich mich frei, mit meinem Kabel in meinem Haus zu machen was ich will.
In den Gesetzen heißt es, daß du, wenn du eine elektrische Anlage errichten willst, diese so beschaffen sein muß, daß nach den anerkannten Regeln zum aktuellem Stand der Technik ein Unfall sicher ausgeschlossen werden kann. Sinngemäß jedenfalls...die relevantesten Gesetzestexte bestehen seltsamerweise aus gerade mal zwei Paragraphen. Sofern du NICHT nach VDE gebaut hast wird jedes Gericht ersteinmal davon ausgehen, daß du diese Regeln mißachtet hast. Dann mußt du nachweisen, daß du die Sicherheitsanforderungen trotzdem erfüllt hast.
Letzteres wird der TS nicht können, und ersteres ist definitiv der Fall. Die Sicherheitsanforderung ist aus meiner fachlichen Sicht jedenfalls grob verletzt und ich bin mir sicher, das wird jeder Gutachter auch so sehen.

Zu deinem Freiheitsgefühl solltest du mal in die ABGs deines Energieversorgers schauen. Egal was du für eine Ausbildung hast (wenn du überhaupt eine hast), dürftest du in deiner Wohnung nichtmal eine Lampe aufhängen sofern du keine Zulassung deines Netzbetreibers hast.

Meine Fresse, manche Menschen sollte man lieber geradezu ermutigen dumme Dinge zu tun anstatt sie zu warnen.