ZOLLBEFREIUNG UND MÜNDLICHES EINFUHRVERFAHREN - UNTER 22 EUR
Warenwert unter 22 EUR: Sendungen werden mündlich bzw. konkludent beim Zollamt angemeldet.
- Keine Einfuhrabgaben aufgrund des geringen Warenwertes
- Keine elektronische Zollanmeldung, d. h. kein Abgabenbescheid oder schriftlicher Nachweis über die Zollabfertigung
Warenwert zwischen 22 und 150 EUR: Sendungen müssen elektronisch angemeldet werden. Diese sind zollfrei, aber es fällt Einfuhrumsatzsteuer an.
Weiterhin können Waren, die bestimmte Kriterien erfüllen, u. a. aufgrund von Regelungen in der
Zollbefreiungs-Verordnung abgabenfrei eingeführt werden. Dies sind z. B.
- Warenmuster zur Ansicht, sofern besonders hergerichtet oder max. 5 Stück pro Sorte mit einem Gesamwert von max. 50 EUR
- Waren zur unentgeltlichen Verteilung auf Messen
- Waren zur Prüfung oder Analyse (Erprobungswaren)
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