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Thema: Geplante Obsoleszenz: Umweltbundesamt will Mindestbetriebsdauer für Elektrogeräte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von vohopri
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    Wie die Produkte gekennzeichnet werden, ist egal. Wie der Aufkleber aussieht, was drauf steht, ob man das Gütesiegel, MHD oder sonst wie nennt, das sind nur Oberflächlichkeiten. Den zitierten Bericht und die dort beschriebene Ankündigung finde ich reichlich oberflächlich und wenig substantiell.

    Es ist egal, welche Lebensdauer der Produzent seinem Produkt zuschreibt. Ich hab nichts davon, wenn drauf steht: "Ist super, hält ewig." Diese ärgerliche Flut an Werbesprüchen und leeren Behauptungen umgibt uns leider ohnehin.

    Interessant ist nur, welchen Rechtsanspruch wir als Konsumenten haben, ob wir auch als jruridische Laie erkennen können, worin genau dieser Anspruch besteht und wie aufwändig es ist, zu unserem Recht zu kommen. Die Frage ist also: Was wird uns garantiert, wie sieht die einklagbare Gewährleistung aus, wie sehen die Verfahren aus?

    Wenn das nicht auf Gewährleistung und/oder Garantie hinausläuft, wird das nur ein sinnloser Werbeaufkleber mehr.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Hallo,
    Zitat Zitat von vohopri Beitrag anzeigen
    Interessant ist nur, welchen Rechtsanspruch wir als Konsumenten haben, ob wir auch als jruridische Laie erkennen können, worin genau dieser Anspruch besteht und wie aufwändig es ist, zu unserem Recht zu kommen. Die Frage ist also: Was wird uns garantiert, wie sieht die einklagbare Gewährleistung aus, wie sehen die Verfahren aus?

    Wenn das nicht auf Gewährleistung und/oder Garantie hinausläuft, wird das nur ein sinnloser Werbeaufkleber mehr.
    Zumindest heute liegt hier der Haken:
    Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.

    Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.

    Ich als Elektroniker kann dies, wenn es um Elektronik geht, da ich aber weder Vertragsreparierer noch vereidigter Sachverständiger bin, erlischt mit dem öffnen des Gerätes der Garantieanspruch ....

    MfG Peter(TOO)
    Manchmal frage ich mich, wieso meine Generation Geräte ohne Simulation entwickeln konnte?

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Lebende Robotik Legende Avatar von PICture
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    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    Ich als Elektroniker kann dies, wenn es um Elektronik geht, da ich aber weder Vertragsreparierer noch vereidigter Sachverständiger bin, erlischt mit dem öffnen des Gerätes der Garantieanspruch ....
    ... und erst dann kann man den Entwicklungsfehler beseitigen und eigene lebenslange Garantie haben. Siehe dazu: https://www.roboternetz.de/community...l=1#post496464 .
    MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Hallo PIC,
    Zitat Zitat von PICture Beitrag anzeigen
    ... und erst dann kann man den Entwicklungsfehler beseitigen und eigene lebenslange Garantie haben. Siehe dazu: https://www.roboternetz.de/community...l=1#post496464 .
    Wir als Rentner haben dazu die Zeit, andere halt nicht.

    Das nächste Problem ist oft, an die technischen Serviceunterlagen zu kommen.
    Dann kann man geklebte Gehäuse oft nicht wirklich so öffnen, dass man am Ende alles wieder sauber zusammenbauen kann

    Manchmal ist es auch nur ein kleines gebrochenes Hebelchen, welches nicht als Ersatzteil zu bekommen ist.

    MfG Peter(TOO)
    Manchmal frage ich mich, wieso meine Generation Geräte ohne Simulation entwickeln konnte?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von vohopri
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    Zitat Zitat von Peter(TOO) Beitrag anzeigen
    Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.
    Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.
    (TOO)
    Ja, das zum Beispiel ist zur Zeit sehr unbefriedigend. Dazu fehlen mir in dem Artikel die konkreten Vorschläge oder zumindest detaillierte Überlegungen zur Verbesserung der Vorgehensweisen.

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