Das braucht nicht im Arbeitsvertrag stehen, das steht sogar im Gesetz. Aber die Erfindung muss mit der beruflichen Tätigkeit was zu tun haben, das der Arbeitgeber drauf Anspruch hat.
Das braucht nicht im Arbeitsvertrag stehen, das steht sogar im Gesetz. Aber die Erfindung muss mit der beruflichen Tätigkeit was zu tun haben, das der Arbeitgeber drauf Anspruch hat.
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