Aber ob das zulässig ist? Ich denke nicht.
Aber ob das zulässig ist? Ich denke nicht.
Grüße
Thomas
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ein Bastler im Amateurbereich, keine professionelle Zulassungen beachten muss, wenn es sicher ungefährlich ist.![]()
MfG (Mit feinem Grübeln) Wir unterstützen dich bei deinen Projekten, aber wir entwickeln sie nicht für dich. (radbruch) "Irgendwas" geht "irgendwie" immer...(Rabenauge) Machs - und berichte.(oberallgeier) Man weißt wie, aber nie warum. Gut zu wissen, was man nicht weiß. Zuerst messen, danach fragen. Was heute geht, wurde gestern gebastelt. http://www.youtube.com/watch?v=qOAnVO3y2u8 Danke!
Die Isolierung zwischen den beiden Polen bei einem 2 poligen Schalter ist meist nur als Betriebsisolierung ausgelegt. Das reicht nicht als Sichere Isolierung, schon gar nicht für Schutzklasse 2. Auch im Hobbybereich sollte man die Vorschriften schon weitgehend einhalten, denn die Regeln haben überwiegend schon einen Grund, und im Zweifelsfall hat man noch ein Unfall sonst Probleme.
Es gibt schon sehr viele verschieden Schalter, da könnte es schon spezielle Typen geben wo das zulässig ist.
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