[OT]
ja, bei schweren Verstößen gegen Straßenverkehrsrecht kann ihm sowohl eine bestehende KfZ-Fahrerlaubnis entzogen werden, als auch bei dann erfolgtem Eintrag ins Führungszeugnis dazu führen, dass er gar keinen Führerschein machen kann (mangelnde Zuverlässigkeit oder Eignung).
[/OT] (hat ja nichts mehr mit dem TOP zu tun)
Anm.: Auch wenn Fahrräder keine eigene Zulassung brauchen, müssen sie den Vorschriften zur Verkehrssicherheit entsprechen (Bremsen, Licht) - das erlischt dann aber nicht durch Zusatz-Dynamo.
Lesezeichen