Zitat:
Das mitsenden des Rufzeichens ist eigentlich kein größeres Problem. Das wird einfach vorne an das zu sendende Paket gehängt und mit übertragen. Das ist solange zulässig, wie Standard-Übertragungsverfahren und keine Verschlüsselung genutzt werden (Offene Übertragung für jeden Mitlesbar). Es gelten natürlich noch weitere Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Bezieht sich das "keine Verschlüsselung" nur auf das Rufzeichen(dann wäre die Anmerkung fast überflüssig - wer würde das denn veschlüsseln) oder auch auf den Inhalt der Übertragung? Muss also nur jeder deine Steuerzeichen mitlesen können oder muss auch noch ersichlich sein, was sie bedeuten?