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Danke für den Hinweis, kann man 'ne Menge nachlesen,
aber für die Leuchten an meinem Zumo-Roboter mache ich mir die " eigenen gesetzlichen Anforderungen"....ich möchte ja keine öffendliche Fahrzeuge der Justiz oder sonst welcher Organen des Staates ausrüsten..
Da muss ich keinen Genehmigungsantrag stellen.. ;)
Gruss und Dank
Gerhard
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JA zum Glück. Ich möchte mir nicht vorstellen, dass die Polizei mit Zumo-Robotern z.B. gegen Demonstranten vorgeht ;-)
Die Norm schreibt im Wesentlichen vor, dass kurz hintereinander folgende Mehrfach-Blitze als ein Blinkzeichen gelten. Die Hellzeit ist max. 0,4/f also 200ms bei 2Hz, also in 200ms kanns du zwei oder drei mal Blinken und dann 300ms Pause. Die Blinkfrequenz muss 60-100 Blitze pro Minute betragen (also ca. 2Hz).
Punkt 7.2.1 im Anhang 5 beschreibt dass Gruppen von Kennleuchten als eine Einheit blinken wenn sich die Lichtverteilung überschneidet.
Viel Erfolg und ich würde mich freuen, ein Video vom Zumo mit Blaulicht zu sehen. Und ich werde mit Sicherheit keine fotometrische Prüfung nachfordern ;-)
Gruß von der Ruhr an die Oder
witkatz