ich vermute, dass die Vorgaben, wo ggf Rauchmelder standardmäßig aufgehängt werden müssen, sich außer an aktuellen Gefahrsituationen (zB. Lagerung brennbarer Flüssigkeiten etc.) auch an Statistiken über Brandursachen und -Quellen in Wohnbreichen orientieren, und wenn hier Schlafzimmer, Küchen und/oder Dachböden statistisch signifikant auffallen, dann gehören Schlafzimmer, Küchen und/oder Dachböden eben zu den vorrangig zu überwachenden Bereichen - oder andernfalls was wo warum auch immer .bloß Sinn müssen die machen. Und zwar im persönlichen Wohnbereich, dh. auch, mit speziellen Anforderungen an diesen auch sehr individuell gestalteten Wohnbereich
D.h.: wer größere Mengen Benzin irgendwo lagert, muss dort Feuermelder aufhängen, weil die Gefahr aktuell objektiv besteht, und im Schlafzimmer, falls dort zumindest statistisch häufige Brandquellen aufgetreten sind. Worauf hier bestimmte Regelungen beruhen, müsste man ggf im Kommentar zu den entspr. Gesetzen und Verordnungen und ihrer Durchführungsbestimmungen nachlesen.
Hier darüber zu lamentieren, bringt aber nichts, man müsste gegen das Gesetz oder die Verordnung oder ihre Durchführung klagen, wenn es einem nicht passt, so ist das halt mit Gesetzen und Verordnungen in einem Rechtsstaat.
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