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Thema: 3D Drucker und Rauchmelder

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    LiFePo4 Akku selber bauen - Video
    Zitat Zitat von 021aet04 Beitrag anzeigen
    Ich finde Rauchmelder eine sinnvolle Investition, egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht. Ich würde wenn möglich kabelgebundene Melder verwenden (auch im privaten Bereich), z.B. bei Neubau oder Sanierung. Der Grund ist das diese keine Batterien benötigen und bei einem Alarm kann man auch verständigt werden (SMS, Email,....).
    Ja, sehe ich nicht viel anders. Bloß, warum werden Flucht und Schlafräume mit Meldern versehen? Wenn es hier im Keller mal wieder irgendwo brennt, bleibt alles beim Alten. Der letzte Kellerbrand bei uns im Nachbarhaus ist gerade zwei Jahre her etwa. Wenn in der Wohnstube die Elektronik brennt, würde ich mich dort auch freuen, wenn es eine Alarm gibt, bevor größere Schäden entstehen. Wenn es hier zum Brand kommen sollte, muss sich auch erst eine Masse Rauch im Wohnzimmer angesammelt haben, dass der dann so stark durch die Türspalte tritt, damit der Rauchmelder im Flur anschlägt. Ich denke, eher rieche ich das dann zuerst. Ich wünsche mir hier mehr Aufklärung, außer, was und wann ein Rauchmelder anschlägt. Selbst die einfache FRage nach der db-Zahl, wegen der Lautstärke, konnte keiner beantworten. "Laut genug" ist jedenfalls eine mangelhafte Aussage in meinen Augen. Aber ich denke mal, da es bei batteriebetriebenen Alarmanlagen auch Werte gibt (nicht über 120db), dass Rauchmelder auch um die 100db oder 110db haben müssten. Wenn es wirklich mal irgendwo einen Alarm gibt, möchte man auch in etwa zuordnen können, woher der kommt (eigene Wohnung, Nachbarwohnung ...), deshalb ist die Lautstärke nicht belanglos. Ich google mal eben und sehe, dass die mindestens 85db haben sollten. Habe schon bei der ISTA angerufen, dort nur Telefonpersonal das keine Auskunft geben kann. Haben alle Daten aufgenommen, aber bis jetzt kein Rückruf. Diese lasche Handhabung...

    Bei einem 3d-Drucker hast du normalerweise keine Probleme mit Rauchmelder
    Sieht wohl so aus. Insgesamt betrachtet, mit dem, was schon gesagt wurde, sehe ich hier keinen großen Sinn drin. Schlägt bei uns ein Rauchmelder an, ist es schon zu spät. Allein, bevor alle Personen aus der Wohnung raus sind, vergehen mindestens Minuten. Ich denke da jetzt nicht weiter drüber nach. Ich verhalte mich so wie bisher und versuche die Teile zu ignorieren, auch wenn die mich, dort wo sie angebracht sind, stören und im Zweifel nicht klar ist wieviel Nutzen sie haben.


    MfG

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von HaWe Beitrag anzeigen
    Ich finde alle Regelungen, die Warnungen bei potentiellen Gefahren für deren Verhinderungen oder Bekämpfungen geben, sinnvoll.
    Kein Einwand so weit, bloß Sinn müssen die machen. Und zwar im persönlichen Wohnbereich, dh. auch, mit speziellen Anforderungen an diesen auch sehr individuell gestalteten Wohnbereich.

    MfG

  2. #12
    HaWe
    Gast
    bloß Sinn müssen die machen. Und zwar im persönlichen Wohnbereich, dh. auch, mit speziellen Anforderungen an diesen auch sehr individuell gestalteten Wohnbereich
    ich vermute, dass die Vorgaben, wo ggf Rauchmelder standardmäßig aufgehängt werden müssen, sich außer an aktuellen Gefahrsituationen (zB. Lagerung brennbarer Flüssigkeiten etc.) auch an Statistiken über Brandursachen und -Quellen in Wohnbreichen orientieren, und wenn hier Schlafzimmer, Küchen und/oder Dachböden statistisch signifikant auffallen, dann gehören Schlafzimmer, Küchen und/oder Dachböden eben zu den vorrangig zu überwachenden Bereichen - oder andernfalls was wo warum auch immer .
    D.h.: wer größere Mengen Benzin irgendwo lagert, muss dort Feuermelder aufhängen, weil die Gefahr aktuell objektiv besteht, und im Schlafzimmer, falls dort zumindest statistisch häufige Brandquellen aufgetreten sind. Worauf hier bestimmte Regelungen beruhen, müsste man ggf im Kommentar zu den entspr. Gesetzen und Verordnungen und ihrer Durchführungsbestimmungen nachlesen.
    Hier darüber zu lamentieren, bringt aber nichts, man müsste gegen das Gesetz oder die Verordnung oder ihre Durchführung klagen, wenn es einem nicht passt, so ist das halt mit Gesetzen und Verordnungen in einem Rechtsstaat.

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