-
-
Dass eine Untersuchung kostenpflichtig ist trotz bestehender Beschwerden, kann ich nicht nachvollziehen. Über Kosten, Nutzen und Erstattungsfähigkeit von Maßnahmen muß ein Kassenarzt vorher aufklären (wie auch bei allen anderen "IGEL" Leistungen) - tut er das nicht vollumfänglich, ist das eine schuldhafte Unterlassung.
Nun sind allerdings zwar 100 EUR noch kein Weltuntergang, dennoch: wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal um Anwalt gehen, ob das alles so rechtens war mit der vollumfänglichen vorherigen Aufklärung, dass du jetzt auf den Rechnungskosten sitzen bleibst. (Ohne Rechtsschutzversicherung ist das finanzielle Risiko noch viel höher.)
Dass die trockene Makuladegeneration (noch) nicht behandelbar ist, deckt sich mit meinen Kenntnissen, immerhin werden für die "feuchte" Form wenigstens experimentelle Therapien angeboten (z.B. in Unikliniken), und die Therapiekosten (teilw. 1000 EUR pro Spritze, davon mehrere in bestimmtem Abstand) werden (bzw. wurden bis vor wenigen Jahren, als ich zuletzt damit zu tun hatte) immerhin von GKVen nachträglich erstattet.
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen