Zitat Zitat von ARetobor Beitrag anzeigen
Nun,
es wird bei einem technischen Umbau, die Zulassung erlöschen.
Vielleicht etwas zur Klarstellung:

  • Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad.
  • Dementsprechend sind weder eine Zulassung, ein Helm oder ein Führerschein nötig.
  • Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h – d.h. bis zu dieser Geschwindigkeit ist kein eigener Krafteinsatz nötig. Auch diese Modelle gelten als Fahrräder,


Solange das Teil in diese Kategorie fällt, es zum Beispiel kein Versicherungskennzeichen haben muß, gibt es keine Zulassung und sie kann daher auch nicht erlöschen.

Theoretisch speist ein BLDC über die Bodydioden seiner 3-Phasen-Brücke auch zurück in den Akku. Aber die Spannung, die er liefert ist etwas geringer, als die Spnnung die er benötigt, um mit der selben Drehzahl angetrieben zu werden. So als Rechenbeispiel: wenn der Motor voll bestromt 30km/h schaffen würde (aber auf 25 abgeregelt wird), steigt die Spannung im Schubbetrieb erst bei über 30km/h soweit an, daß etwas zurück in den Akku fließt. Es sind daher zusätzliche Dinge in der Motorsteuerung zu erledigen, damit das schon bei geringerer Geschwindigkeit funktioniert.

MfG Klebwax