StVZO, § 65(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
Damit zählt die (elektrische) Rekuperation - wie auch immer sie angewendet wird - nicht als (ausreichende/richtige) Bremse. Kann ja nur Fahrt vermindern - ohne Fahrt hat sie null Wirkung. BTW: im Rennsport zählt mein Oberkörper auch nicht als Bremse - obwohl der vor den meisten Kurven deutlich übers Windschildchen kommt . . . Ist allerdings auch nicht rekuperativ.







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