Im Prinzip ja.
Warum willst du nicht den Antriebsmotor als Generator nehmen?
Im Prinzip ja.
Warum willst du nicht den Antriebsmotor als Generator nehmen?
Nur mal zu meinem Verständnis: So ein eBike dürfte doch eigentlich keine Bremse haben? Ich hab immer vermutet, daß durch den Antriebsmotor eine Spannung erzeugt wird und diese mit einem geregelten Kurzschluss bremst. Bei der Rekuperation wird dann eben nicht verheizt, sondern geladen. Liege ich da falsch?
Ich programmiere mit AVRCo
Nun,
es wird bei einem technischen Umbau, die Zulassung erlöschen.
Bei einem Umbau(Eigenbau) ist dann eine Neuzulassung fällig.
Kostet auch noch mal.
Glaube nicht dass sich das lohnt?
Vom Spass etwas neues zu erschaffen, mal abgesehen.
Geändert von ARetobor (24.07.2019 um 17:09 Uhr)
Vielleicht etwas zur Klarstellung:
- Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad.
- Dementsprechend sind weder eine Zulassung, ein Helm oder ein Führerschein nötig.
- Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h – d.h. bis zu dieser Geschwindigkeit ist kein eigener Krafteinsatz nötig. Auch diese Modelle gelten als Fahrräder,
Solange das Teil in diese Kategorie fällt, es zum Beispiel kein Versicherungskennzeichen haben muß, gibt es keine Zulassung und sie kann daher auch nicht erlöschen.
Theoretisch speist ein BLDC über die Bodydioden seiner 3-Phasen-Brücke auch zurück in den Akku. Aber die Spannung, die er liefert ist etwas geringer, als die Spnnung die er benötigt, um mit der selben Drehzahl angetrieben zu werden. So als Rechenbeispiel: wenn der Motor voll bestromt 30km/h schaffen würde (aber auf 25 abgeregelt wird), steigt die Spannung im Schubbetrieb erst bei über 30km/h soweit an, daß etwas zurück in den Akku fließt. Es sind daher zusätzliche Dinge in der Motorsteuerung zu erledigen, damit das schon bei geringerer Geschwindigkeit funktioniert.
MfG Klebwax
Strom fließt auch durch krumme Drähte !
Pedelec oder E-Bike, das ist hier die Frage:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...sse-radfahrer/
Das ist nicht wirklich die Frage. Die Begriffe werden wie in anderen Bereichen auch sehr ungenau verwendet.
Am einfachsten geht das so: ist für das Gerät kein Kennzeichen, weder von der Versicherung noch ein amtliches nötig, ist es ein "Fahrrad" und braucht und bekommt auch keine Zulassung. Dies sind so 97% aller Elektroräder. Damit kann man, wie bei Fahradfahrern üblich, ungestraft bei Rot über jede Ampel fahren (Fahrradfahrer sind immer die "Guten").Achtung, NICHT VERWIRREN LASSEN! Während sich in der Anfangszeit viele Unternehmen und Fachleute für den Gebrauch des (eigentlich richtigen) Begriffs „Pedelec“ eingesetzt haben, hat sich heute im allgemeinen Sprachgebrauch der auch international übliche Ausdruck E-Bike (oder englisch ebike) für alle Arten von Elektrorädern eingebürgert.
MfG Klebwax
Strom fließt auch durch krumme Drähte !
Danke,sehr informativ.
PS
Ein Pedelec kann auch nicht dafür, dass es von einem "Idioten" geführt wird.
Ein Autofahrer kann seine Fahrerlaubnis (Führerschein) verlieren.
Verliert dann ein Pedelec Fahrer, ohne Fahrerlaubnis, die Berechtigung, eine zu machen?
Lesezeichen