wenn ein Gericht befindet, dass sie sich tatsächlich grob fahrlässig verhalten hat, dann wird es sicher keine Veranlassung geben, das Fahrverbot für die E-Busse aufrechtzuhalten - aber dazu muss es erstmal eine Klage von wem auch immer geben.
Und die E-Busse sollten dennoch mit Geräuschgeneratoren ausgestattet werden.
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