Vielleicht sollte man das allgemeine Lebensrisiko mal nicht mehr nur als unbestimmten Rechtsbegriff führen, sondern diesen in bestimmten Bereichen fest verankern.

M.M.n. hat, wer so wie die Frau im Artikel blind und taub durch den Verkehr trant, hat in der Öffentlichkeit nichts verloren. Die derzeitige juristische Gefährdungsbetrachtung halte ich für nicht mehr angemessen.