Dafür gibts ja sogar hier im Topic von Manf sogar ein Beispiel dass die dazu noch nicht in der Lage sind, die erkennen in erster Linie nunmal nur "Hindernisse" und ggf. deren Bewegungsrichtung aber niemals glaube ich das ein heutiges Kamerasystem wie es für solche Autonomen Fahrzeuge verbaut wird schon in der Lage ist einen Menschen -> ihren Kopf -> und daraus folgend ihre Aufmerksamkeit zu erkennen!Das eine KI allerdings nicht in der Lage sein soll, Passanten von Gegenständen zu unterscheiden, die Blickrichtung nicht zu erkennen und damit die mögliche Spannweite der Bewegungsmöglichkeiten zu errechnen, damit also eine mögliche Kollision zu erkennen, mag ich nicht glauben. Dann hätten diese Vehikel nichts auf der Straße zu suchen. Diesen 6. Sinn halte ich für unabdingbar im Straßenverkehr - genau das sind die Dinge, die ein Autofahrer auf längere Sicht beherrschen muss.
Das müsste man mir vorführen damit ich es wirklich glauben kann, sorry, da ziehe ich für mich zumindest eine feste Linie ... leider lassen die, die an solchen systemen arbeiten einem i.d.R. im Dunkeln weil es Patentfähige Technologie ist und die Gier immer dafür sorgt dass sich niemand in die Karten shcauen lässt, also erhält man als Otoo normal auch keine Einsciht wie der kram genau arbeite und wie genau er Dinge wirklich erkennen kann.
Aufmerksamkeitstracking kann ich mir nur in kontrollierter aber niemals in öffentlicher Umgebung vorstellen
etwas länger:Aber mal rein theoretisch: Eine KI ohne Toleranz gegenüber Fehlern Anderer auf die Straße zu lassen, kann im Extremfall bedeuten, dass so ein Vehikel in seinem Lebenszyklus mal so 5..10 Passanten mitnimmt und trotzdem noch weiter auf der Straße bleiben darf.
Der Mensch ist ja nichtmal hinreichend tolerant gegenüber Fehler Anderer auf der Straße, sonst würde es niemals zu unfällen kommen ... das muss man alles relativ sehen!
An jeder Kollision sind immer mindestens 2 Schuldige beteiligt, nur wer von beiden den größeren Fehler begangen hat bekommt auch die Hauptschuld und ist Zivilrechtlich danach Angreifbar (Der Pflichtteil wid ja immer über die Haftpflicht geregelt, da wo es anfängt weh zu tun ist ja immer (ziviles) Schmerzensgeld oder Ersatzzahlung bei Fahrlässigkeit and die Versicherung)
Deswegen würde es mich in diesem Fall konkret stören, wenn dem Fahrzeug in diesem Fall die Hauptschuld zugewiesen wird! Bestenfalls 50:50 fände ich akzeptabel, wobei bei 50:50 auch der Passant Entschädigung verlagen könnte.
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