ja, und wenn man davon ausgeht, dass von Kfzs juristisch grundsätzlich IMMER eine Gefährdung ausgeht, folgt dann erst der 2. Schritt:
Abklärung der Schuldfrage und ggf. Teilschuld.
Dabei ist auch entscheidend: wenn der Halter und Betreiber wissen muss, dass von seinem Kfz IMMER eine Gefährdung ausgeht, hat er dann alle mögliche Vorsorge getragen, um alles mögliche an Gefahren, Schäden und Störungen auch vorrauschauend zu vermeiden, wie es in §1 der StVO vorgeschrieben ist (z.B. Geräusche beim Fahren als Warnsignal)?
Ich vermute, Gerichte werden in dem Fall der hier beschrieben war mit E-Bus und Fußgänger mit Handy das nicht unbedingt immer als alleinige Schuld des Fußgängers beurteilen, auch nicht, wenn er aufs Handy guckt, zumindest nicht nach deutschem Recht - mal gucken, was die Österreicher in diesem Einzelfall sagen, aber hier kenne ich ja auch nicht zweifelsfrei alle Details.
Lesezeichen