Das habeich ja nicht behauptet, ich hab ja gesagt der "schwerere" TEilnehmer am Unfall trägt immer einwe gewisse Mitschuld aber ich war der Meinung nur solange keine grobe Fahrlässigkeit beim "Verursacher" nachgewiesen wirdLaut Gesetz geht von Kfzs juristisch grundsätzlich IMMER eine Gefährdung aus, auch beim regelrechten Betrieb, und daher besteht hier juristisch IMMER eine Gefährdungshaftung
Ich hatte eine Situation bei meinem Vater der seinerseits nicht richtig aufgepast hat und dann stehend die Schnauze von einem LKW rasiert bekommen hat weil er zu weit auf die Straße gerollt war ... aber der LKW hätte es erkennen udn bremsen oder ausweichen oder wenigstens Hupen können und deswegen wurde es am Ende 50:50
Achtung es kommt immer extrem vieles aus der Umgebung eds Unfalls mit dazu
Lesezeichen