Zitat Zitat von Ceos Beitrag anzeigen
@HaWe bei 12kmh macht auch ein aktuelles E-Auto fast kein Geräusch und es wäre das gleiche gewesen ... ich fände es tragisch wenn hier gegen das Fahrzeug entscheiden wird ... ich würde bestenfalls 50:50 akzeptieren, weil das größere Fahrzeug nach mir bekannter gebräuclicher Rechtsauslegung dabei immer eine gewisse Teilschuld bekommt, wenn dem kleineren Fahrzeug keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird!
das weiß ich, aber genau darum geht es mir doch:
E-Autos MÜSSEN Geräusche machen, weil es sonst die Unfallgefahr mit Fussgängern und Fahrradfahrern massiv erhöht!

Was Kfz-Recht angeht, irrst du:
Laut Gesetz geht von Kfzs juristisch grundsätzlich IMMER eine Gefährdung aus, auch beim regelrechten Betrieb, und daher besteht hier juristisch IMMER eine Gefährdungshaftung -
und das ist der tatsächliche Grund, dass hier eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Eine Abklärung der Schuldfrage bei Unfällen ist davon unabhängig und auch aus ganz anderen Gründen notwendig, denn das betrifft hier auch verschiedene andere Rechtsgebiete, nämlich Öffentliches Recht, Strafrecht und Bürgerliches Recht.