hallo,
ich bin kein Jurist, aber vermutlich wirst du im Rahmen der Dokumentationspflicht sicherstellen müssen, dass deine Referenzen verfügbar sind.
Nachdem du aber nicht die Quelle zur dauerhaften Verfügbarkeit verpflichten kannst, kannst du IMO zwar weiterhin per Weblink darauf verweisen, musst aber dann für den Fall der nachträglichen Nichtverfügbarkeit eine eigene Kopie als Download oder Ausdruck zurückhalten, auf die du dann auf Verlangen zurückgreifen und dann weitergeben kannst.
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