alles eine frage des vertrages, üblicherweise steht da sowas wie ein abwerbeverbot oder ein vebot über weitergabe von geheimnissen darin oder eine art branchen basierte sperrklausel die verhindert dass man in der gleichen branche sofort weiterarbeiten kann
üblicherweise lässt man sich soclche klauseln förmlich in gold aufwiegen, denn sie behindern einen wenn man mal was anders machen möchte ... also geht man kompromisse ein um geld zu sparen und verliert somit womöglich wichtiges wissena n die konkurrenz ... ich meine ich könnte ja auch einfach meine konzepte fürs UI und die menüführung einfach mitnehmen wenn cih meine arbeit kündige und dann anderswo weider verwenden, solange darauf nicht explizit conpyright anwendbar ist (echte physikalische kopien z.B.) ... aber was ich im kopf habe kann mir keiner nehmen oder befehlen zu vergessen wenn cih eine arbeitsstelle aufgebe/verlasse .... maximal die weiterverwendung kann mir vertraglich untersagt werden wenn ich dem bei antritt dieser arbeit so auch wissentlich mit unterschreibe
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