So ein motorisierter Bollerwagen ist ein Kraft(Motor)FahrZeug nach StVG § 1 Abs. 2.
Unter 6km/h greift die FZV nicht.
StVG § 8 Satz 1 sind die Ausnahmen zur Halterhaftung (StVG § 7).
Danach gilt die Haftung nach BGB § 823 (Aufsicht über die Betunkenen).
Da muß man seine Haftpflichtversicherung befragen was versichert ist und was nicht.
Es gilt noch die StVZO § 30 - §30d zu beachten.
Eine Fahrerlaubniss nach FeV § 6 ist wohl nicht erforderlich.

Also mindestens mal mit einem Gutachter von TÜV/Dekra etc. reden und mit der eigenen Haftpflichtverischerung.

Betrunken ein KFZ zu führen ist unabhängig davon sowieso ein KO Kriterium.
Wer fährt muß also auf jeden Fall nüchtern beleiben.

Mann kann natürlich einfach alles ignorieren, allerdings: sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, und die Polizei stolpert über diesen Thread, ist das nicht mehr fahrlässig. Dann ist es mindestens grob fahrlässig. Da steigt dann zum einen jede Versicherung aus und zum anderen zählt das dann auch bei der Bemessung eines Strafmaßes.

Also, bauen kann man sowas.
Blödsinn ist es auch nicht.
Mann muß alle gesetzlichen Auflagen erfüllen.
Mann muß über die entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.
Und Betrunken ein KFZ führen geht gar nicht.

Beachtet man das, kann es durchaus ein interessantes Projekt sein.