Der Unterschied dürfte sein, bei der Änderungsschneiderei hat es Kundschat die vor Ort kommt und kein Geschäft über Internet macht.
Also kann da die ganze Geschäftskorrespondenz in Papierform laufen.
Was die Arbeitsstätte für den Einsatz einer Nähmaschine angeht ist halt auch ein Unterschied zu einer Fräsmaschine da (Gefährdungspotential)
Dann ist Nähen etwas, was üblicherweise auch von Privatpersonen ausgeführt werden kann, also ausgeführt werden darf, wenn sich dei Betriebsstätte in einem als reine Wohngegend ausgewiesenen Bereich befindet.
Wenn Du mit einer Fräsmaschine Lohnfertigung betreibst, wirst Du vermutlich schon beim Gewerbeantrag scheitern, wenn Du nicht in einem Gewerbegebiet bist oder zumindest Mischbebauung ausgewiesen ist.

Da gibt es hunderte Fallstricke im Deutschland des 21ten. Jhd.