Ich vermute mal das Dein Meister in Elektrotechnik ein Industriemeister (IHK) ist und kein Handwerksmeister (Handwerkskammer).
Denn beim Handwerksmeister gehört alles zu was man zur Selbstständigkeit benötigt (Handwerksbetrieb) mit zur Ausbildung.
In dem Fall ist auch nicht die Handwerkskammer die richtige Anlaufstelle.
Aber erst mal alles an Infos zu holen ist schon existenziell wichtig.
Als erstes mal Existenzgründerportale nach kostenfreien Infos durchsuchen.
Dann nach kostenfreien Existenzgründerberatungen suchen und falls es von Arbeitsamt, IHK, Handwerkskammer, Banken, etc. Veranstaltungen gibt hingehen, und alles aufschreiben was geht.
Was man machen kann ist erst mal ein Kleingewerbe auf Gewerbeschein anmelden (bzw. sich erst mal darüber kundig machen).
Generell hat man als Einzelperson allerdings in der heutigen Zeit kaum noch eine Chance in Deutschland/EU.
Alleine die ab dem 25.5. 2018 gültige DSGVO stellt Anforderungen an Dich, das Du ohne Datenschutzbeauftragten eigentlich nur als Computerfreier Betrieb arbeiten kannst.
Steuern und Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen könne Dir auch schon eins bis zwei Aktenschränke Einhandeln, die Du nur zur Lagerung brauchst.
Übrigens Wenn Du bei der Krankenkasse pflichtversichert bist, ist "freiwillig pflichtversichert" eine Option zur privaten Krankenversicherung (Leidvolle Erfahrung im Bekanntenkreis nach Bandscheibenvorfall mit 12 Monaten Verdienstausfall und abservieren durch die Private)
Zu guter letzt noch, wenn Du was gewerblich machst und mit einem Kunden einen Vertrag eingehst, bist Du auch in der Lieferpflicht.
Sprich geht Dir eine Maschine kaputt, ist es egal wie Du das regelst der Kunde hat einen Anspruch den er wenn er Dir böses will auch gerichtlich mit entsprechenden Schadensersatz ausgleichen lässt.
(Eigene Erfahrung mit X-Kunden, bei denen auch 400kg Übergepäck im Flieger egal waren wenn ich nur schnell komme und Maschine wieder zum laufen bekomme, weil die Strafzahlungen viel mehr gekostet hätten)
Ich selbst war ein Jahr selbstständig, die 5 Jahre die ich danach noch mit dem Finanzamt Streß hatte, haben sich für mich nicht gelohnt. (hätte ich Steuerberater werden wollen, hätte ich es gelernt).
Mit der BfA sind heute (23 Jahre später) immer noch 2 Monate strittig.
Also wirklich mehrfach überlegen, setzten lassen und dann nochmal überlegen ob man den Schritt gehen will.
Spätestens wenn die Gewerbeaufsicht kommt und Dir sagt, das Deine Räumlichkeiten nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprechen und Dein Betrieb zum Schutz Deiner Angestellten (Du selbst) geschlossen wird, fragst Du dich ob Du schon entmündigt bist (Erfahrung des Vaters eines bekannten, der (und dessen Vater) das Gewerbe vorher im selben Raum schon seit 1945 betrieben hatten)
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