Zitat Zitat von White_Fox Beitrag anzeigen
...wieso hab ich da Bauchschmerzen?
Hast Du so ein Teil? Wenn nicht brauchst Du auch keine Bauchschmerzen zu bekommen.

Die Aufnahmen von Postboten oder potenziellen Störenfrieden werden auf einer Micro-SD-Karte gespeichert.
Damit ist das Ding bereits nach geltendem Recht und aktueller Rechstssprechung nicht zulässig. (Sofern man nicht durch bauliche Maßnahmen dafür sorgt, das öffentlicher Raum und und Grundstücke dritter NICHT aufgenommen werden) Nach dem BGH Urteil von 2011 haben sich bereits viele Gerichte darauf bezogen und die Kamerabetreiber wurden regelmäßich zur Demontage verurteilt.
Das schon mal unabhängig von der Sicherheit des Systems.
Ein (vermeintliches) Sicherheitssystem ohne eine VdS-Nummer kann im Schadensfall eher den gegenteiligen Effekt haben als beabsichtigt. Wenn die Versicherung prüft und feststellt das es Fälle gab, wo so ein System gehackt wurde, hat man grob fahrlässig gehandelt.
Zeigt man dem Versicherungsgutachter die VdS-Nummern, macht der ein paar Bilder und Kopien, prüft noch ob kein falscher Einbau/falsche Nutzung vorlag und man bekommt, was das Sicherheitssystem angeht, recht schnell Geld von seiner Versicherung.

Wobei, so was per WLAN ins Internet zu hängen, ist dann noch mal eine Hausnummer.
Teilweise findet man überwachungskameras und Alarmanlagen, bei denen man mit den Faktory Default Zugängen aus dem Web raufkommt.
Sprich man kann als Fremder sogar den Besitzer aus dem System aussperren und nach belieben Einstellungen verändern bis hin zum öffnen von Türen.