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Thema: FI in Leitung nachrüsten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Was versteht man denn unter "klassische Nullung"?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Roboter-Spezialist
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    Hallo

    schau hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/PEN-Leiter

    Gruß

    PS

    unsachgemäße Installation kann zum Tode führen.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von 021aet04
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    Ich weiß nicht ob sich in der Zwischenzeit wieder etwas geändert hat, aber FI ist bei steckbaren Verbindungen bis 25A vorgeschrieben (darüber empfohlen). Vorgeschrieben ist es auch in Dusch/Baderäumen, Schwimmbädern/Saunabereichen,...

    Für fix angeschlossene Geräte (z.B. Lampen,...) ist es nicht vorgeschrieben.

    Bei aktuellen Verteilern wird grundsätzlich ein 3phasiger FI eingebaut, dieser schaltet meist die gesamten Stromkreise ab, wie ein Hauptschalter. Ich würde dem Vermieter sagen das dieser aus Sicherheitsgründen (u.A. Brandschutz) einen FI nachrüsten sollte.

    Die Vorschrift ist die bei mir (Österreich) gültige Bestimmung zu meiner Schulzeit (vor 10 Jahren). Wenn sich etwas geändert hat weiß ich das nicht, das müsste ich nachlesen, die Vorschrift für Deutschland kann auch davon abweichen.

    MfG Hannes

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    In Deutschland gibts nen Bestandsschutz. Nachrüsten ist zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben - und mit Kosten von 100-150€8 verbunden.
    N wirklich schlßssiges Argument, warum mein Vermieter das unbedingt machen _muss_ fällt mir leider nicht ein.
    Ich werde aber nochmal mit ihm drüber sprechen und im zweifel die Umrüstung selbst finanzieren - dafür arbeite ich zu gerne mit und an Strom

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von 021aet04
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    Das mit dem Bestandsschutz gibt es bei uns auch, man muss nur bei groben Umbauten die Anlage auf den aktuellen Stand bringen. Es gibt jedoch bei uns die Vorschrift das Verteiler,... in Firmen in gewissen Abständen überprüft werden müssen. Sollte z.b. bei einer Steckdose kein FI vorgeschalten sein, muss dieser nachgerüstet werden. Es gibt noch andere Vorschriften die eingehalten werden müssen (z.b. jede Steckdose bzw Schalter muss beschriftet sein mit Verteilerbezeichnung und Sicherung,...). Bei privaten Anlagen (Wohnungen, Häuser,...) gibt es keine Überprüfungen.

    MfG Hannes

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    Zum Thema Bestandsschutz in De soviel:
    http://www.elektro.net/praxisproblem...n-neue-normen/
    https://www.elektrofachkraft.de/expe...lteren-anlagen

    Kurzform: Den vielzitierten Bestandsschutz gibt es in De NICHT. Es gibt lediglich keine Forderung zur Nachrüstung. -> Verantwortung liegt beim Anlagenbetreiber. Und Haftungsprobleme sind evt. keine Probleme der Versicherung mehr.
    Wenn dann noch sowas hinzukommt...
    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Was versteht man denn unter "klassische Nullung"?
    ...würde ich nochmal auf meine Frage in #7 zurückkommen.
    Dein Interesse an der Elektrotechnik in allen Ehren-aber du solltest dann schon Vorlesungen zu dem Thema nehmen wenn du wirklich was wissen willst. Oder wenigstens Bücher darüber lesen.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Danke für die Infos!

    Mir ist schon klar, was PE-Leiter und Nullleiter sind. Aber explizit der Begriff "klassische Nullung" kenne ich so nicht. Daher die Frage.
    ...ich würde da nochmal auf meine Antwort in #8 verweisen

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