Ich weiß nicht ob sich in der Zwischenzeit wieder etwas geändert hat, aber FI ist bei steckbaren Verbindungen bis 25A vorgeschrieben (darüber empfohlen). Vorgeschrieben ist es auch in Dusch/Baderäumen, Schwimmbädern/Saunabereichen,...
Für fix angeschlossene Geräte (z.B. Lampen,...) ist es nicht vorgeschrieben.
Bei aktuellen Verteilern wird grundsätzlich ein 3phasiger FI eingebaut, dieser schaltet meist die gesamten Stromkreise ab, wie ein Hauptschalter. Ich würde dem Vermieter sagen das dieser aus Sicherheitsgründen (u.A. Brandschutz) einen FI nachrüsten sollte.
Die Vorschrift ist die bei mir (Österreich) gültige Bestimmung zu meiner Schulzeit (vor 10 Jahren). Wenn sich etwas geändert hat weiß ich das nicht, das müsste ich nachlesen, die Vorschrift für Deutschland kann auch davon abweichen.
MfG Hannes
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