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Thema: FI in Leitung nachrüsten

  1. #31
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    Dann bist du der erste Sachkundige den ich erlebe, der den Begriff "klassische Nullung" nicht kennt.

    Edit: Unter welcher Bezeichnung kanntest du das Verfahren denn dann?
    Geändert von White_Fox (01.02.2018 um 19:32 Uhr)

  2. #32
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Wenn ich Elektroinstallateur wäre, hätte ich den Sicherungskasten schon längst geöffnet und nen FI für meinen Anwendungsfall nachgerüstet. Bevor ich aber meinem Vermieter sagen kann was ich genau möchte und was der von ihm beauftragte Installateur machen soll, muss ich das aber selber erstmal wissen.
    Außerdem will ich selbst erstmal wissen was gemacht werden muss und wie viel Aufwand das ist, weils ja dann auch ans Geld geht.
    Ich selbst werde nicht am Sicherungskasten rumfummeln. Dafür hab ich einfach noch zu viel vor in den nächsten Jahren

  3. #33
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    Die Einstellung gefällt mir,

    problemorientiert anpacken.

    1. mit Vermieter sprechen und OK für FI Nachrüstung holen.
    2. Elektriker des Vertrauens nach Lösung und Kosten fragen.

    Dann umsetzen und freuen
    Nette Grüße
    Manfred

  4. #34
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    Die PE-Leitungen (Erdungsanschlüsse) müssen dann auch überall vorhanden sein (Steckdosen, Lampenauslässe,...) und immer angeschlosen sein, sofern es einen gibt. Wenn keine Erdung vorhanden ist muss einer nachgezogen werden.

    MfG Hannes

  5. #35
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    hast du schon mal in der Abzweigdose nachgesehen ob da ein Schutzleiter ist, wenn da einer ist dann liegt das falsche Kabel an der Decke,
    Klassische Nullung bedeutet daß Neutralleiter und Erde zusammen geklemmt und als ein Drath gefürt wird

  6. #36
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    @Cysign:
    Sorry...am Anfang klang es so, als wolltest du das alles selber machen. (OK, das meiste zumindest.)

    Wie gesagt, soweit ich weiß gibt es keine Pflicht, einen FI nachzurüsten. Was wie gesagt aber nicht heißt, das es nicht getan werden sollte. Wenn "neuer Stand der Technik" und Sicherheitsbedenken bei deinem Vermieter nicht ziehen, könntest du ihn etwas unterschreiben lassen woraus hervorgeht, daß du ihn auf die veraltete Anlage aufmerksam gemacht hast und er deine Bedenken zurückgewiesen hat. Sollte er die Unterschrift verweigern, so kannst du ihm ein entsprechendes Schreiben schriftlich zustellen. Dann aber so daß du das Schreiben beweisen kannst. Email (Empfangsbestätigung UND Serverstatus anfordern) und ein Brief mit Empfangsbestätigung (Kopie des Briefes aufbewahren).

    Damit kannst du ihn zwar noch nicht zwingen, aber immerhin etwas Druck aufbauen, wenn freundlich fragen nicht hilft. Letztendlich ist dein Vermieter, soweit ich weiß, so oder so dafür verantwortlich, solche Anlagen instand zu halten, zumindest nach meiner Laienmeinung. Und was er nicht muß, muß er halt nicht.

    Sollte dein Vermieter zusagen und in deiner Wohnung überall zweiadrig verlegt sein, dann mach dich darauf gefaßt für ein paar Wochen auszuziehen. Bzw plane gleich noch eine Renovierung hinterher. Denn dann muß die gesamte Verkabelung neu gemacht werden, irgendwo muß der PE ja untergebracht werden. Und Aufputz in der Wohnung will so richtig eigentlich niemand...

  7. #37
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    So, ich hab endlich mal meine NAS runtergefahren, alle Sicherungen ausgeschaltet und im spannungsfreien Zustand mal hinter den Lichtschalter geschaut.
    So wie es aussieht, wendet sich jetzt alles zum Guten

    Also: Ich habe an der Deckenlampe blau, schwarz, schwarz, braun.
    Angeschlossen sind blau und schwarz - und wie ich nun weiß, sind der zweite schwarze und der braune einfach ungenutzt und enden hinter dem Lichtschalter. Hab das mit meinem Spannungsprüfer auch mal durchgepiepst.
    Mein Plan wäre jetzt: gelb/grüner Schrumpfschlauch um das Ende der einen Leitung (sagen wir mal die braune) und diese dann als PE-Leiter nutzen. Wäre sowas zulässig?
    Da die Steckdose unter dem Lichtschalter PE-geschützt ist und parallel zum Deckenlicht montiert ist, wäre die PE-Umüstung der Deckenlampe somit ne Sache von 5 Minuten.

    Dann kann ich die zweite schwarze Leitung nutzen, um einen Doppelschalter zu montieren - somit kann ich die Lichtschalterkonstruktion an der Decke wieder entfernen und bequem die Lampen schalten wie ich es grade benötige.

    Außerdem habe ich meinen Vermieter aufgeklärt, dass nur das Badezimmer an den FI angeschlossen ist und dass das eine veraltete Regelung ist.
    Da er für den gewerblichen Teil des Gebäudes um Mai rum sowieso Elektroinstallateure im Haus hat, soll ich ihn nochmal daran erinnern, dass die sich das mal ansehen

    Und um bis dahin nicht völlig ungeschützt an meinem Elektronikarbeitsplatz zu hantieren, hab ich erstmal einen "Brennenstuhl Personenschutz-Adapter BDI-A" zwischen meinen Elektronikarbeitsplatz und die Wandsteckdose geklemmt. Hab mit meinem Spannungsprüfer und der RCD-Testfunktion auch geprüft ob das alles sauber funktioniert und sehe daher vorerst keine Bedenken, wenn ich mit meinem Labornetzteil oder Oszilloskop an irgendwelchen Kleinspannungen rumdoktor.

    Wenn dann im Mai hoffentlich als 'kleines Beiwerk' mal eben schnell ein FI nachgerüstet wird, ist alles tiptop!

    @ White Fox: Naja, also ne Deckenlampe anschließen trau ich mir zu. Wenn es da ne Einfache Lösung wie den Brennenstuhladapter gegeben hätte, den ich einfach dazwischen klemmen kann, trau ich mir sowas auch zu - kann ja schließlich mit dem RCD-Tester prüfen ob alles sauber auslöst. Aber Sicherungskasten...das ist ja auch ne versicherungstechnische Frage. Wenn ich da ohne Zertifizierung und ohne Absprache mit meinem Vermieter rumdoktore, ist mir das ein bisschen zu heikel. Aber um mit meinem Vermieter das Vorgehen absprechen zu können, muss ich ja wissen was machbar ist, was es etwa kostet und wie der Stand der Dinge ist

  8. #38
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von 021aet04
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    In Österreich ist soetwas erlaubt, allerdings muss es im gesamten Sichtbereich geschehen. Also nicht wenn z.b. die Ader 5cm frei verläuft nur 1cm markieren. Es muss an beiden Enden gemacht werden.

    Bist du auch sicher das die Leitung vom Schalter direkt zur Lampe geht und nicht in einer Dose zwischengeklemmt ist?

    Hast du schon versucht an der Leitung zu ziehen? Eventuell kannst du an einer nicht verwendeten Ader eine gn/gb anhängen und durchziehen, das wäre optimal.

    MfG Hannes

  9. #39
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Durchziehen wird sich da nichts lassen. Es handelt sich um ne olle Stegleitung.
    Ich wüsste nicht, was da sonst noch wo drangeklemmt sein könnte, aber ich werd mir das nochmal genauer ansehen, wenn ich den neuen Lichtschalter habe, danke für den Einwand!

    Ich hatte vor das sichtbare Stück komplett in grün/gelb zu hüllen. Hab auch schon Schrumpfschlauch geordert.

  10. #40
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Mein Plan wäre jetzt: gelb/grüner Schrumpfschlauch um das Ende der einen Leitung (sagen wir mal die braune) und diese dann als PE-Leiter nutzen. Wäre sowas zulässig?
    Zunächst einmal entzieht sich das allmählich meiner praktischen Erfahrung. Aus dem Bauch heraus würde ich erst mal sagen, daß es nicht zulässig ist. Der PE muß nach meinem Verständnis dauerhaft als solcher erkennbar sein-mit Schrumpfschlauch scheint mir das nicht gegeben. Vor allem ist es fehlerträchtiger Erklärungsaufwand. Wenn ein anderer Elektriker daran arbeitet (vor allem wenn du ausgezogen bist) wird er Schwierigkeiten haben, die Situation eindeutig zu bewerten. Niemand weiß das du eine braune Leitung als PE markieren wolltest, genauso gut hättest du einen Isolationsschaden flicken oder die Leitung verlängern wollen und hattest dummerweise nur grün-gelben Schrumpfschlauch.

    Möglicherweise ist es aber auch erlaubt, möglicherweise hängt es aber auch von der Laune des Prüfers ab. Ich könnte mir durchaus vorstellen daß du eine Firma findest die das so machen würde, es bietet aber sicherlich jede Menge Streitpotential.

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