Ja, der Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen ist berechtigt.
Dass ich die erforderliche Genehmigung bestze, habe ich schon geschrieben.
Aber auch als Funkamateur sollte man darauf achten, dass man nicht stört.
Mit quarzkontrollierten Oszillatoren kann man einmal mit wenig Aufwand dafür sorgen, dass zumindest die Grundwelle richtig platziert ist. Dass der Quarz auf seiner Nennfrequenz schwingt, muss man sich aber mit dem Kontrollempfänger überzeugen. Er könnte auch auf einem "Oberton" schwingen.
Die nächste, im Funkverkehr allgemein angewandte Massnahme ist die, dass man die beabsichtigte Sendefrequenz abhört. Dazu braucht es einen guten, empfindlichen Emfänger. Mit der Berechtigung, auf einer Frequenz zu senden, ist nicht der "Besitz" der Frequenz verbunden. Invielen Fällen und so auch hier, ist man nur Mitbenutzer nach bestimmten Regeln. Das wurde richtigerweise schon erwähnt. Übrigens: Fernmeldebehörde und deren Funküberwachung sind auch dafür zuständig.
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