Nimm mal eine CD und halte sie senkreht und ziehe sie dann mal, so das sie rechtwinkelig zum Gesicht steht, vom Augenwinkel langsam zur Nase.
Du wirst deinen Augapfel voll erwischen.
Selbst mit dem Durchmesser einer LP (falls du sowas kennst und hast) wird der Augapfel noch berührt.
Wie groß muß also die "Hand sein, damit von der Bauform her sichergestellt ist das kein Schaden entstehen kann?
Und was passiert wenn jemand den Kopf neigt, so das der Radius nicht mehr Rechtwinkelig sondern z.B unter 60° das Auge trifft?
Da bräuchte man dann eine Kugel um sicher zu sein. Und wir reden von einem Durchmesser von mindestens 50 cm.
Probiere einige Sachen an Dir aus und überlege dann was noch schief gehen kann.
Und wir reden hier bei einem Personenschaden von mehreren Jahren Gefängniss die Dir blühen.
Und danach zivilrechtlich von Schmerzensgeldansprüchen.
Es ist Dein Leben, aber ich empfehle Dir dringend erst mal über die Konsequenzen nachzudenken.
Immerhin ist das keine Spontanhandlung wenn Du dafür erst mal einen Roboter baust.
Und da kommt selbst wenn Du über 18 aber unter 22 bist ganz schnell das Erwachsenenstrafrecht zum Zug.
Bei so einer Vorsatzhandlung kann ein Richter auch darauf entscheiden das bei dieser Planung und Vorberietung kein Jugendstrafrecht greift.
Denn die notwendige Planung und der Bau können als Beleg für die notwendige Reife gelten.
Und dann entscheidet der Richter ob du Jugendlicher oder Erwachsener bist.
Selbst wenn kein bleibender Schaden entsteht, aber das Opfer Dich anzeigt, ist es vorsätzliche Körperverletzung wenn Du jemanden durch den Roboter ohrfeigst.
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