Das ist klar. Wie schon i_make_it schreibt ist die Druckbehälterverordnung auf Hydraulikanlagen ( ohne Druckspeicher ) nicht wirklich anwendbar. Ich finde, dass Warnhinweise, nach deren Begründung man erst bei Google nachsehen müsste (vorher! wäre gut) wenig nützlich für einen Einsteiger wie den TO sind, vor allem wenn die unzutreffend sind. Ich habe selbst schon Hydraulikanlagen, auch schon Durckbehälter für industrielle Anlagen ausgelegt und bin beruhigt, dass ich wirklich nix verpasst hatte.
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