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Thema: Verbindung Greifer - Roboterarm

Baum-Darstellung

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  1. #16
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Wass Du versuchen kannst, wäre das Hauptzollamt noch mal mit den richtigen Argumenten anzuschreiben.

    Den Text habe ich auf die Schnelle zusammen geschmissen, der ist so also nicht direkt nutzbar und müsste noch etwas ausgefeilt werden.
    Aber versuchen kann man es. (manchmal funktioniert es)

    Auf der anderen Seite wurde das Thema China Import/Zoll/CE Pflicht auch schon ein paar mal in den letzten Monaten auch in Verbindung mit den High Torque Servos gebracht.

    # # #
    sehr geehrte Damen und Herren,
    Im Rahmen einer Produktentwicklung möchte ich gerne folgende elektrische Antriebe nach Deutschland einführen (Artikelbezeichnung u. kurzbeschreibung oder Verweis auf Anlage)
    Bei überprüfung der Zollbestimmungen, bin ich auf die CE Kennzeichnungspflicht gestoßen,
    Diese hat ja den Sinn das nur sichere Produkte zum Endverbraucher gelangen.
    In diesem Fall handelt es sich bei Mir aber nicht um einen Endverbraucher sondern um einen Anlagenerrichter und bei den elektrischen Antrieben nicht um ein Produkt, sondern um eine unvollständige Maschine nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) die dazu bestimmt sind in andere Maschinen eingebaut zu werden.
    Als elektrische Antriebe handelt es sich um elektrische Betriebsmittel. Die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) regelt die CE Kennzeichnungspflicht für elektrische Betreibsmittel zwichen 50 und 1000V.
    Da die von mir ausgewählten elktrischen Antriebe mit 12-24V betrieben werden, besteht nach 2014/35/EU keine Kennzeichnungspflicht.
    Da sich auch aus vorhandenen Konformitätserklärungen aller Einzelteile, Baugruppen und Komponenten keine Befreiung des Maschinen/Anlagenerrichters von der CE Pflicht ergibt, muß die fertige Maschine als ganzes vor dem Inverkehrbringen sowieso auf Konformität geprüft werden.
    Von daher dürfte nach meinem Verständniss für diese elektrischen Antriebe keine Einfuhrbeschränkung bestehen.
    Allerdings bin ich als Privatperson die sich mit der Entwicklung einer technischen Erfindung befasst, die Zielgruppe die durch die CE Kennzeichnung geschützt werden soll.
    Bei den Recherschen zur Teilewahl musste ich feststellen, das auch Anbieter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums elektrische Antriebe dieser Klasse (unterhalb 50V mit ähnlichen Kenndaten) ohne CE Kennzeichnung anbieten, und für diese die selben, oben genannten Kriterien angeführt werden.

    Um nun Rechtssicherheit zu haben vor der Tätigung dieser Investition (Bestellung und Import der elektrischen Antriebe), möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen wie hier die Sachlage in meinem konkreten Fall aussieht bzw. wie ich eine Einfuhrerlaubniss erhalte, die sicherstellt, das ich mein Eigentum auch ausgehändigt bekomme.
    Geändert von i_make_it (07.05.2016 um 06:24 Uhr)

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