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Thema: Verbindung Greifer - Roboterarm

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bin gerade nicht daheim und schaue mir daher die Spezifikationen später an.
    Zu dem CE: habe halt Zoll angeschrieben und die sagten, dass die CE immer benötigt wird wenn man sowas einführt
    Also auch für Privatpersonen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Zitat Zitat von max1992 Beitrag anzeigen
    Also auch für Privatpersonen
    Leider nur für Privatpersonen.
    Ein elktrischer Antrieb ist eine unvollstöndige Maschine und unter 50V fällt er auch nicht mehr unter die Niederspannungsrichtlinie. Damit benötigt er kein CE Kennzeichen. Da der Analagenerichter, für die Gesammtanlage in der diese Antriebe verbaut sind, eine Konformitätserklärung ausstellen muß.
    Da Du nicht als Firma auftrittst, sondern als Privatperson, wird der Zoll dir deshalb das Recht zur Einfuhr verweigern.

  3. #3
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    hm ok also das heißt, da ich eine Privatperson bin kann ich die nicht einführen lol

    Naja das ist natürlich blöd aber ich werde es wohl nicht ändern können

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Wass Du versuchen kannst, wäre das Hauptzollamt noch mal mit den richtigen Argumenten anzuschreiben.

    Den Text habe ich auf die Schnelle zusammen geschmissen, der ist so also nicht direkt nutzbar und müsste noch etwas ausgefeilt werden.
    Aber versuchen kann man es. (manchmal funktioniert es)

    Auf der anderen Seite wurde das Thema China Import/Zoll/CE Pflicht auch schon ein paar mal in den letzten Monaten auch in Verbindung mit den High Torque Servos gebracht.

    # # #
    sehr geehrte Damen und Herren,
    Im Rahmen einer Produktentwicklung möchte ich gerne folgende elektrische Antriebe nach Deutschland einführen (Artikelbezeichnung u. kurzbeschreibung oder Verweis auf Anlage)
    Bei überprüfung der Zollbestimmungen, bin ich auf die CE Kennzeichnungspflicht gestoßen,
    Diese hat ja den Sinn das nur sichere Produkte zum Endverbraucher gelangen.
    In diesem Fall handelt es sich bei Mir aber nicht um einen Endverbraucher sondern um einen Anlagenerrichter und bei den elektrischen Antrieben nicht um ein Produkt, sondern um eine unvollständige Maschine nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) die dazu bestimmt sind in andere Maschinen eingebaut zu werden.
    Als elektrische Antriebe handelt es sich um elektrische Betriebsmittel. Die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) regelt die CE Kennzeichnungspflicht für elektrische Betreibsmittel zwichen 50 und 1000V.
    Da die von mir ausgewählten elktrischen Antriebe mit 12-24V betrieben werden, besteht nach 2014/35/EU keine Kennzeichnungspflicht.
    Da sich auch aus vorhandenen Konformitätserklärungen aller Einzelteile, Baugruppen und Komponenten keine Befreiung des Maschinen/Anlagenerrichters von der CE Pflicht ergibt, muß die fertige Maschine als ganzes vor dem Inverkehrbringen sowieso auf Konformität geprüft werden.
    Von daher dürfte nach meinem Verständniss für diese elektrischen Antriebe keine Einfuhrbeschränkung bestehen.
    Allerdings bin ich als Privatperson die sich mit der Entwicklung einer technischen Erfindung befasst, die Zielgruppe die durch die CE Kennzeichnung geschützt werden soll.
    Bei den Recherschen zur Teilewahl musste ich feststellen, das auch Anbieter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums elektrische Antriebe dieser Klasse (unterhalb 50V mit ähnlichen Kenndaten) ohne CE Kennzeichnung anbieten, und für diese die selben, oben genannten Kriterien angeführt werden.

    Um nun Rechtssicherheit zu haben vor der Tätigung dieser Investition (Bestellung und Import der elektrischen Antriebe), möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen wie hier die Sachlage in meinem konkreten Fall aussieht bzw. wie ich eine Einfuhrerlaubniss erhalte, die sicherstellt, das ich mein Eigentum auch ausgehändigt bekomme.
    Geändert von i_make_it (07.05.2016 um 06:24 Uhr)

  5. #5
    Benutzer Stammmitglied
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    Auf der anderen Seite?
    und danke für die Mailvorlage

    Du schriebst es gäbe ähnliche Motoren in der EU, bei denen ebenfalls keine CE vorliegt und die nach der Begründung darüber auch so genutzt werden können.
    Hast du dafür ein Beispiel?
    Geändert von max1992 (07.05.2016 um 08:38 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Nein, die Beispielsuche wollte ich Dir überlassen.
    Es ist aber immer wieder Thema in Techniker Foren, SPS Foren, es gibt sogar ein deutschsprachiges CE Forum wo es nur um die Kennzeichnungspflicht geht und halt das viele auch renomierte Anbieter im Bereich unter 50V Motoren haben die keine CE vom Hersteller haben und dort genau die Argumente angebracht werden.
    Mindestens zwei konkrete Beispiele sollte man für eventuelle Rückfragen natürlich in der Hinterhand haben.

    In meinem Fall geht es halt um Laser LEDs ich kann von mir aus in 30 Minuten nach Dieburg fahren und für über 2000€ eine 160W LED Laserquelle kaufen oder ich bestelle bei Nichia in Japan bzw Osram optical semiconductors in USA für unter 500€ die LEDs und gebe noch mal 400€ für Netzteil und Wasserkühlung aus.
    Ich bin Privatperson, bin aber staatlich geprüfter Maschinenbautechniker und habe als Lasertechniker, Resonatoren bis 6kW gebaut und bis 200kW gewartet. Formulier das mal so, das dem Zoll klar wird, das man kein "User" ist. Ich bastel an meiner Formulierung schon seit Januar immer mal etwas rum, da es da noch keine Beispiele in Foren gibt.

    Die Infos zu den Motoren ist sozusagen ein Abfallprodukt meiner Recherche in eigener Sache.

    Zum Thema China Import, Zoll, CE und auch gefälschter CE gab es in den letzten 6-8 Monaten schon ein paar Threads.

  7. #7
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    Jo hatte mich da schon etwas umgeschaut
    Selbst der Zoll hat mir beim Anruf erzählt als Privatperson könnte ich das Zeug auch ohne CE importieren, danach kam dann als E-Mail Antwort, dass man immer eine CE benötigt xD

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