Ich bleib momentan bei der praktischen Lösung.
Rechtlich ist bei der Aussage
das ganze eh schon zu ende.
Da sich der Verfasser der Tragweite nicht im mindesten bewust zu sein scheint.
Die hier dann ja bis zum Totschlag durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln gehen kann (käme dann auf die Details einer Anklage an) (eines der unmögliche Szenarien: Notarzt mit Akutnotfall bleibt dank vorsätzlich herbeigeführtem Stromausfall im Aufzug 10 Häuser weiter stecken, Patient verstirbt. Kausaler Zusammenhang ist gegeben, Verursacherhaftung ist da)
Das bei entsprechendem öffenlichem Interesse der Betrieb eines entsprechend staken Verbrauchers auch von außen durch den Stromverbrauch erkannt werden kann, merken auch die Betreiber von Cannabis- und Hanfplantagen meist erst wenn dier Staatsanwalt im Prozess die Beweise vorlegt. Oder um Oberallgeiers Abwärme aufzugreifen ein schönes Thermografie Video auftaucht, an dem man sieht das just in dem Moment die Wärmequelle abgeschaltet wurde.
Auch Körperschall kann wunderbar von außen eine Detektion von Verbrauchern ermöglichen.
Das ist ja das schöne an Menschen die keine Ahnung haben,
Sie vergessen einfach zu viele Möglichkeiten um nicht erwicht zu werden.
Denn das es hier nicht um Sicherheit geht sondern darum bei einer vermutlich nicht legalen Aktion erwicht zu werden, dürfte spätestens mit
klar werden.
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