Hallo ihr Beiden,
Das stimmt so nicht, zumindest nicht nach den Vorschriften!
Der Leitungsquerschnitt richtet sich nach dem vorgeschalteten Leitungsschutzschalter (LS, vulgo Sicherung).
Bei einem Kurzschluss im Eingangskreis des Netzteils, soll der LS auslösen und nicht das Drähtchen durchbrennen.
Die Aufgabe des LS liegt vor allem darin zu verhindern, dass die Leitung (durch-)brennt.
Der Leiterquerschnitt richtet sich deshalb nach dem Nennstrom des LS und der Verlegeart, also wie gut der Leiter seine Wärme abgeben kann.
Das Ohm'sche Gesetz kommt nur dahingehend zum tragen, dass zwischen Hausanschluss und z.B. einer Steckdose, bei maximaler Belastung, der Spannungsabfall nicht über 3% liegen darf. Diese Vorschrift ist aber erst so 10 Jahre alt. Vorher wurde nur der Strom und die Verlegeart angewendet.
Eine weitere Forderung ist noch, dass bei 16A Absicherung und einem satten Kurzschluss, weit über 100A fliessen müssen, damit der LS auch schnell und sicher auslöst. So ein LS darf sich beim 1.45-fachen Nennstrom 1h Zeit lassen, bis er unterbricht. Im Bereich unter 1s dann der Auslösestrom kurzeitig wesentlich höher, hier unterscheiden sich dann die Charakteristiken wesentlich. Der Grund sind die Anlaufströme von Motoren, Netzteilen und auch Glühlampen. Der Kaltwiderstand einer Glühlampe ist etwa 10-15 mal kleiner als im Betrieb.
Dünne Drähte darf man nur verwenden, wenn da ein zusätzlicher LS vorhanden ist. Also z.B. eine 200mA Feinsicherung. Dann kann man ab der Feinsicherung einen Querschnitt für 200mA verwenden.
Herr Ohm lebte von 1789 bis 1854, sein Gesetz fand er 1826. Die Grundlagen sind also seit 190 Jahren bekannt.
MfG Peter(TOO)
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