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Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    HaWe
    Gast
    das ist auch Unsinn, dass "der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden darf": es besteht IMMER Wahrheitspflicht vor Gericht!

    Es geht zunächst um eine Zeugenaussage, und die muss wahrheitsgemäß erfolgen - die Frage ist nur, ob der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden "WILL" und sich dann vor Gericht "plötzlich" nicht mehr erinnern "kann", oder ob er als GF möglicherweise kein Zeuge, sondern Partei ist. Als Partei zählt seine Aussage überhaupt nicht als Zeugenaussage.

    Nur wenn er Partei ist, besteht für ihn selber bezüglich Anschuldigungen gegen sich selber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht.

    Wir haben nun oft und lange genug darüber geredet, dass Jura nun mal eine Sache ist, die man Juristen überlassen sollte. Mag der TO nun tun, was er für richtig hält.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Habe ich im Zusammenhang mit dem GF von Aussagen vor Gericht geschrieben?
    Ein Angestellter hat laut Gesetz seinem Unternehmen gegenüber eine Treuepflicht. Verletzt er diese ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
    Da hier nur Telefonate mit dem GF stattfanden gibt es (außer vieleicht illegalen Telefonmitschnitten) keine Beweise zu den Aussagen des GF.
    Das ist der Grund warum ich nach jedem Telefonat mindestens per Mail meine Sichtweise des Gesprächs an mein Gegenüber schicke.
    Erfolgt keine Reaktion ist das schon mal ein stillschweigendes Akzeptieren daß das im Telefonat gesagte dem geschriebenen entspricht.
    Das ist schon mal mehr als nichts.
    Als GF mit Außenvertretungsberechtigung und nur als solscher machen Absprachen bzw. Zusagen von und mit Ihm Sinn kann er verweigern sich selbst und das Unternehmen das er vertritt zu belasten.
    Da es hier um einen zivilrechtlichen Streit geht, kann er alles (auch vor Gericht) sagen solange man ihm nicht beweisen kann das er lügt.
    Also auch unter Amnesie leiden oder behaupten die Gegenseite hat da was ganz anderes verstanden als von ihm gesagt wurde.

    Nach dem zuletzt von Cysin geschriebenen empfehle ich ihm auch einen Anwalt, da anscheinend das Wissen für entsprechende Geschaftsbriefe fehlt oder unvollständig ist.
    Bevor man aber viel Geld ausgibt um sich für die Zukunft von einem Anwalt Formschreiben, AGB und Checklisten erstellen zu lassen oder teure Existenzgründer Seminare besucht, kann man mal im Web suchen und sich kostenlos Wissen zusammentragen.
    Bsp. Suchbegriff: mahnung für selbstständige / mahnung für freiberufler

    Wenn man sich dann etwas erarbeitet hat, kann man das von einem Juristen noch mal auf Schwachstellen abklopfen lassen.

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