das ist auch Unsinn, dass "der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden darf": es besteht IMMER Wahrheitspflicht vor Gericht!
Es geht zunächst um eine Zeugenaussage, und die muss wahrheitsgemäß erfolgen - die Frage ist nur, ob der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden "WILL" und sich dann vor Gericht "plötzlich" nicht mehr erinnern "kann", oder ob er als GF möglicherweise kein Zeuge, sondern Partei ist. Als Partei zählt seine Aussage überhaupt nicht als Zeugenaussage.
Nur wenn er Partei ist, besteht für ihn selber bezüglich Anschuldigungen gegen sich selber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wir haben nun oft und lange genug darüber geredet, dass Jura nun mal eine Sache ist, die man Juristen überlassen sollte. Mag der TO nun tun, was er für richtig hält.
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