Hmmm...unter dem Aspekt habe ich das noch gar nicht betrachtet.
Die erste Rechnung bezog sich zu über 95% auf bereits vollendete Arbeiten.
Erst nachdem diese rechnung über 3 Wochen im Verzug war und ich einige Gespräche mit dem Geschäftsführer diesbezüglich geführt hatte, habe ich die Arbeiten eingestellt.
Normalerweise würde ich die seitdem verrichtete Arbeit auch erst bei Vollendung in Rechnung stellen. Aber die Situation ist alles andere als 'normal'.
Ich werde den Geschäftsführer morgen nochmal anrufen und das besprechen.
Ich werde ihn bitten, mir per Mail ein paar Zeilen dazu zu schreiben, da ich sonst keine andere Möglichkeit sehe als aus Selbstschutz zum Anwalt zu gehen.
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