Als Vollkaufmann wirst du damit nicht davonkommen. Ich denke schon, daß da erwartet wird, daß man einen Blick ins Handelsregister wirft. Und die Verhältnisse liegen je nach Rechtsform des Unternehmens anders, bei einer GmbH z.B. hat der Anteilseigner, der Inhaber gar keine Funktion. Daher mein Rat, einen Anwalt zu konsultieren.
MfG Klebwax
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