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Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Vielen Dank für die Infos. Das mit den zwei Jahren wusste ich noch nicht. Das entspannt die Situation etwas.
    Da alles ordentlich angemeldet ist, gibt es hier keine Bedenken bzgl. FA.

    Problematisch wirds bzgl. der mündlichen Absprachen. Kunde hätte gerne nen Beamer montiert, also soll ich recherchieren, in seinem Namen auf seine Rechnung bestellen und montieren.
    Hier ist nachweisbar, dass der Kunde selbst den Beamer gekauft hat. Aber einen Nachweis, dass ich ihn montiert habe, gibts nicht.
    Der Geschäftsführer würde das aber meiner Meinung nach bezeugen. Zumal, als ich ihm bei Ausbleiben der Zahlung angeboten hatte, mal mit ihm die berechneten Arbeitsstunden durchzugehen, direkt von ihm die Aussage kam, dass ich ihm nichts zeigen müsse und alles stimme.

    Habt ihr nach solchen Situationen angefangen euch alles schriftlich bei den folgenden Aufträgen geben zu lassen?
    Also wirklich für jeden kleinen Furz ne Mail oder ne Unterschrift verlangt?

    //Edit: Bevorzugt ihr eher einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Der Geschäftsführer würde das aber meiner Meinung nach bezeugen. Zumal, als ich ihm bei Ausbleiben der Zahlung angeboten hatte, mal mit ihm die berechneten Arbeitsstunden durchzugehen, direkt von ihm die Aussage kam, dass ich ihm nichts zeigen müsse und alles stimme.
    Der Geschäftsführer hat immer im Sinne des Eigentümers zu handeln.
    Den kannst Du mit ziemlicher Sicherheit als Zeugen abschreiben.

    Ich sende nach Telefonaten und Gesprächen immer zur Sicherheit noch mal eine Mail in der ich alle Punkte aufliste so wie ich sie verstanden habe.
    Im Zweifelsfalle hilft, das schon mal, da ja die Gegenseite da hätte wiedersprechen können.

    Auch hatte ich in allen Firmen bei denen ich seit Gründung war, dafür gesorgt, das in den AGB die Kosten zu Manung etc. mit angegeben sind.
    Sprich Mahngebühren (Kosten die bei uns durch die Bearbeitung zusätzlich entstehen) die auf den fälligen Betrag drauf kommen und bei Langläufern auch noch Verzugszinsen.
    Allerdings hatte ich auch immer Skonto bei Zahlung innerhalb von 3 Werktagen. (Das muß bei der Vorkalkulation halt berücksichtigt werden).
    Da ich immer mit Einsatzberichten arbeite (grade wegen zusätzlicher Kleinteile und unvorhergesehener Zusatzleistungen) gab es da nie größere Probleme.
    Als Firma hat man aber auch dank der EU-Richtlinie 2011/7/EU auch nicht die Probleme wie als "One Man Show". Mittlerweile ist da Mahnung formal gar nicht mehr notwendig, da das schuldner Unternehmen durch 2011/7/EU automatisch in Verzug kommt. Aktuell ist die erste Erinnerung das noch kein Zahlungseingang erfolgte mit Verweis auf 2011/7/EU und die AGB bei mir noch frei. (Erinnerung erfolgt immer 4 Werktage nach Eintritt des Verzugs oder Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels)

    Es ist halt ein Mehraufwand, der sich auf die Dauer aber rentiert.
    Spätestens beim ersten Streit ob eine ausgeführte Arbeit so auch beauftragt wurde (weil das Ergebniss z.B. nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht) ist man froh wenn man alles haarklein dokumentiert hat. Da geht es nämlich dann nicht mehr nur darum das man sein Geld nicht bekommt sondern der Kunde will womöglich noch was von einem haben.(Rückbau, neubau der Alternative, Zeitverzug, Imageschaden etc.)

    Inkassounternehmen ist oft einfacher vom eigenen Aufwand, man muß sich aber darüber im klaren sein, das man dann oft nur 40-60% der Forderung bekommt. Der Rest bleibt bei denen.
    Wenn man das mit einkalkuliert, hat man die selben Preise wie die Großen und kann am Markt nicht mehr bestehen.
    Deshalb ist die Vermeidung durch den Mehraufwand an Dokumentation und Komunikation der günstigere Weg.


    http://www.bundesgerichtshof.de/Shar...ublicationFile
    Geändert von i_make_it (01.01.2016 um 15:39 Uhr)

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Meine Bauch-Meinung als Nicht-Selbständiger:

    Wenn du bessere Aufträge in der Tasche hast, dann erledige die und sieh daneben zu, dass du zu deinem Recht kommst: korrekt und entschlossen; deine Zimperlichkeit nützt dem Skrupellosen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    Auch wenn ich selber nicht selbstständig bin...

    Problematisch wirds bzgl. der mündlichen Absprachen. Kunde hätte gerne nen Beamer montiert, also soll ich recherchieren, in seinem Namen auf seine Rechnung bestellen und montieren.
    Hier ist nachweisbar, dass der Kunde selbst den Beamer gekauft hat. Aber einen Nachweis, dass ich ihn montiert habe, gibts nicht.
    Ich wollte schon nachfragen als ich deinen ersten Post gelesen habe. Sorry, aber das ist dumm. Wenn dein Kunde will daß du etwas für ihn machst-immer, IMMER schriftlich beauftragen lassen. Und wenn es nur ne kurze Mail ist. In der Firma, wo ich momentan noch arbeite, ist es ein Riesenproblem daß Bauarbeiter auf mündlichem Geheiß des Auftraggebers lauter Arbeiten ausführn, die niemals in der Ausschreibung standen. Dann das Geld im Nachhinein eintreiben ist nicht einfach.
    Ich schätze mal, da hast du dich kräftig über den Tisch ziehen lassen.

    An deiner Stelle würde ich zusehen, daß du wenigstens zu dem Geld kommst wo du auch nachweisen kannst daß es dir zusteht, und wenn du Inkasso Moskau ins Boot holen mußt. Ich habe im Familienkreis jemanden der selbständig ist. Den Satz mit der Zimperlichkeit von RoboHolIC kann ich nur bestätigen.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Ja, ich denke, die "Zimperlichkeit" ist ein großes Problem für mich.
    In erster Linie möchte ich, dass meien Auftraggeber mit der Leistung zufrieden sind.
    Ich muss mir mal überlegen, wie ich das in Zukunft am besten machen werde.
    Ich denke, ich benötige auf jeden Fall ne Möglichkeit wie ich mir schnell und unproblematisch vor Ort was unterschreiben lassen kann.
    Gibts da irgendwelche Vordrucke? Oder Stichworte nach denen ich suchen sollte?

    Als ich meine Arbeit eingestellt habe, hab ich dem Geschäftsführer ne Stundenauflistung (per Mail) geschickt. Und dem wurde nicht widersprochen.
    Auch habe ich den Inhaber darauf hingewiesen (Einschreiben letzte Rechnung mit Begleitschreiben, beim Versenden im Postamt beim Eintüten gefilmt, damit niemand sagen kann das Einschreiben war leer), dass der Geschäftsführer eine aufschlussreiche Stundenauflistung hat.

    Am 7.1. werde ich mich für die weiteren Schritte entscheiden müssen. Rechtsanwalt, Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren...

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Google mal nach "Servicebericht vorlage".
    ggf. aus mehren dann was eigenes z.B. in Excel zusammenbasteln.
    Wenn man selbst nur über einen Tintenstrahler verfügt, in einem Copyshop als wasserfeste Laserkopie drucken.
    Mit einem oder zwei Blatt Kohlepapier kann man auch direkt Durchschläge für den Kunden und die Steuer anfertigen.
    Wenn man fortlaufende Nummern auf den Berichten haben will, kann man z.B. Stempeln.

    Oder ganz modern, elektronisch am Notebook/Tablet (Wenn man ein Pad hat auf dem auch unterschrieben werden kann) und der Bericht wird umgehend elektronisch gemailt/gefaxt.

    Kleine juristische Spitzfindigkeit bei solchen Mails (und auch bei Briefen) ist der Hinweis, das wenn kein Wiederspruch (in Zeitspanne X) erfolgt die angegebenen Daten als stillschweigend akzeptiert/angenommen/genehmigt angesehen werden.

    Damit habe ich auch schon Bundesbehörden die mich und andere Bekannte haben zappeln lassen dazu bekommen bei mir in kürzester Zeit zu reagieren.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Am 7.1. werde ich mich für die weiteren Schritte entscheiden müssen. Rechtsanwalt, Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren...
    Ich würd immer für einen Anwalt plädieren. Erstens kann man was lernen. So zum Beispiel, an wen man sich wirklich wenden muß. Du benutzt den Begriff "Geschäftsfüher". Ist er wirklich einer im juristischen Sinne, eingetragen im Handelsregister, oder nennst du ihn nur so? Welche Rechtsform hat der Auftraggeber? An wen müssen Zahlungsaufforderungen rechtswirksam geschickt werden und von wem muß man sich rechtswirksam Aufträge gegenzeichen lassen?
    Zum zweiten ist es oft einfacher, jeman anderes für sich Verhandeln zu lassen. Der kann immer leicht bei Vorschlägen der Gegenseite sagen: das muß ich erst mal mit meiner Mandantschaft besprechen, und man gewinnt Zeit zum Nachdenken. Ein Inkasso liefert das alles nicht.

    MfG Klebwax
    Strom fließt auch durch krumme Drähte !

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Um ehrlich zu sein weiß ich nicht, ob er im juristischen Sinne eingetragen ist. Aber mir gegenüber gab er sich als Geschäftsführer zu erkennen un dhat mich angeheuert. Als ich meine erste Rechnung schreiben wollte, gab er mir dann die Daten vom Inhaber, an den ich die Rechnung adressieren sollte.

    Nach den Serviceberichtvorlagen werde ich mal suchen, danke für den Hinweis

  9. #9
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    Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
    Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
    Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
    Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.

    Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Wenn er sich Dir gegenüber als Geschäftsführer ausgegeben hat, kannst du nach dem Grundsatz von Treu und Glauben erst mal davon ausgehen.
    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und der Inhaber will nicht zahlen, ist der vorgebliche GF in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens und somit ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens (als juristische Person).
    Das heist für Dich ändert sich nichts selbst wenn der Innhaber versucht dich auf den GF zu vertrösten da er ggf. ohne Auftrag und Einverständniss gehandelt haben sollte.
    Es ist das rechst des Unternehmens sich später an seinem Mitarbeiter gütlich zu halten.
    Unabhängig davon haben aber fast alle Rechtsformen von Unternehemen in ihrem offiziellen Geschäftspapier den GF auszuweisen und nach Impressumsrecht ist dieser bei Webseiten auch zu nennen.

    Wenn er Da genannt ist, ist er für Dich auch rechtlich der GF. Ob er nun das Alleinvertretungsrecht hat oder nicht ist egal solange du nicht glaubwürdig darüber informiert warst, das er es nicht hat.

    Sollten sich diskrepanzen ergeben, kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.
    Dann bekommst Du einen Termin bei einem Rechtshelfer und kannst dort Deine Anzeige aufgeben, bzw. fragen ob da ein Offizialsdelikt vorliegt. Deine mitgebrachten Unterlagen (Mails, zeitliche Abfolge, Schlußfolgerungen die Du gezogen hast) kannst Du der Anzeige schriftlich beifügen lassen.
    Das ist auch wichtig, da der Anzeigetext meiner Erfahrung nach auch bei der x-ten Korrektur niemals so sein wird wie Du es dir vorstellst.
    Damit stellst Du sicher das deine Fassung auf jeden Fall mit bei den Unterlagen ist.
    Aber unbedingt drauf achten das da nichts verleumnendes oder so drin steht. (Die Gegenseite hat ein Akteneinsichtsrecht und kann bei offensichtlichen Falschbehauptungen damit eine Gegenklage erwirken)
    Geändert von i_make_it (04.01.2016 um 05:14 Uhr)

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