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Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

Baum-Darstellung

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  1. #20
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Frage: was genau habe ich geschrieben?

    Sollten sich diskrepanzen ergeben,
    kannst Du mit allen Unterlagen und einer Formulierung deines Verdachts mal einen Besuch bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft machen
    und etwas verunsichert sagen das Du Anzeige erstatten willst
    weil Du dir nicht sicher bist ob das alles rechtens ist.

    Man tut verunsert und man überlässt dem Rechstspfleger der Staatsanwaltschaft die Entscheidung ob eine Anzeige möglich ist.
    man selbst äußert nur einen Verdacht und belegt diesen anhand von Unterlagen.

    Auch Rechstspfleger sind keine ausgebildeten Juristen und machen/erzählen so einigen Mist (eigene Erfahrung der letzten 4 Jahre)
    Aber solange es in meinem Sinne ist, was solls. Außer 30 Minuten Zeit kostet einen so was nichts.

    Bei mir konnte ich (mein Anwalt) im Nachgang mit mit den Ergebnissen der Ermittlung der Staatsanwaltschaft zusätliche Beweise im Zivilprozess vorlegen, die mir sehr geholfen haben. Auch kam heraus das noch Vermögen vorhanden war und ich somit nicht nur Recht sondern auch Geld bekam.

    Je nach eigenem jurisitschen Wissen kann man halt einige Sachen alleine machen oder dem Anwalt für alles Geld geben.
    In Deutschland haben wohl die wenigsten Selbstständigen neben der Fachausbildung in Ihrem Beruf noch eine Ausbildung als Kaufmann.
    Und selbst bei Kaufleuten hat nicht jeder einen Account beim Registergericht in Hamm um schnell jeden Geschäftskunden zu Überprüfen. Wobei ja im Handelsregister nur Registerpflichtige Firmen stehen, man damit also auch nicht in jedem Fall sicher ist. (wie zum Beispiel bei Selbstständigen die wenn sie als Kleingewerbetreibende laufen gar nicht registrierungspflichtig sind)
    Geändert von i_make_it (04.01.2016 um 05:40 Uhr)

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