Wenn die Rechtsform des Auftraggebers keinen Geschäftsführer im Handelsrechtlichen Sinn kennt, kann man sich aber auch zur Lachnummer machen. Und wenn man dann auch noch zugibt, daß man weder auf dem Firmenbriefbogen nachgesehen oder beim Handelsregister einen Auszug geholt hat, erst recht. Also nochmal, einen Anwalt bemühen.
MfG Klebwax
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