Das würde mich jetzt interessieren, wo in der STVO das steht.
Ich habe jedenfalls nichts gefunden. Nur bei Radfahrern kann man implizieren, das es sich um Lebewesen handeln muß, da dort von Kindern unter 6 Jahren und zwichen 6 und 10 Jahren gesprochen wird. Aber auch da steht nichts das es Homosapiens sein müssen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...013/gesamt.pdf
Von daher ist die STVO schon so ausgelegt, das nicht darauf eingegangen wird ob ein Fahrzeugführer biologisch zu sein hat oder aus Halbleitern bestehen kann.
Die ganzen Assistenzsysteme machen mir Angst, da es schon jetzt Fälle gibt bei denen ich Fahrzeugführern die Fähigkeit weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen abspreche.
Obwohl es sich nur um eine Internet Legende handelt, ist der Fall "Merv Grazinski" ein schönes Beispiel dafür was passieren kann und leider wohl auch wird.
Daß der Drehzahlmesser das Gehör war und die Temperaturanzeige eine rote Lampe, war vor meiner Zeit, genau wie Zwichengas beim Schalten und mechanische Winker für die Anzeige des Richtungswechsel.
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