Hallo,
Zumindest heute liegt hier der Haken:
Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.
Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.
Ich als Elektroniker kann dies, wenn es um Elektronik geht, da ich aber weder Vertragsreparierer noch vereidigter Sachverständiger bin, erlischt mit dem öffnen des Gerätes der Garantieanspruch ....
MfG Peter(TOO)
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