Hallo,
Zitat Zitat von vohopri Beitrag anzeigen
Interessant ist nur, welchen Rechtsanspruch wir als Konsumenten haben, ob wir auch als jruridische Laie erkennen können, worin genau dieser Anspruch besteht und wie aufwändig es ist, zu unserem Recht zu kommen. Die Frage ist also: Was wird uns garantiert, wie sieht die einklagbare Gewährleistung aus, wie sehen die Verfahren aus?

Wenn das nicht auf Gewährleistung und/oder Garantie hinausläuft, wird das nur ein sinnloser Werbeaufkleber mehr.
Zumindest heute liegt hier der Haken:
Geplante Obsoleszenz ist eigentlich unter Konstruktionsfehler einzustufen und der Fehler war deshalb schon beim Kauf vorhanden.

Nach 6 Monaten ist nun aber der Kunde beweispflichtig, was ein Laie aber nicht kann.

Ich als Elektroniker kann dies, wenn es um Elektronik geht, da ich aber weder Vertragsreparierer noch vereidigter Sachverständiger bin, erlischt mit dem öffnen des Gerätes der Garantieanspruch ....

MfG Peter(TOO)